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Datenschutzverstöße: Facebook muss 650 Millionen Dollar zahlen

Archivmeldung vom 01.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wegen Datenschutzverstößen muss Facebook laut einem Gerichtsurteil rund 1,6 Millionen Nutzern aus dem US-Bundesstaat Illinois eine Entschädigung von mindestens 345 US-Dollar pro Person zahlen. Dies berichtet die lokale Zeitung „Chicago Tribune“.

Beim russischen online Magazin " SNA News " ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "Der Rechtsstreit geht auf das Jahr 2015 zurück. Damals reichten Einwohner von Illinois eine Sammelklage gegen Facebook ein. In der Klage hieß es, dass Facebook gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe, indem es durch Gesichtserkennungstechnologien biometrische Daten von Nutzern ohne deren Einverständnis gesammelt habe.

Zuvor hatte Facebook Angaben zufolge eine Entschädigung von 550 Millionen Dollar vorgeschlagen, doch ein Gericht in San Francisco habe diesen Betrag als unzureichend bezeichnet. Nun muss Facebook insgesamt 650 Millionen US-Dollar (umgerechnet etwa 538 Millionen Euro) an rund 1,6 Millionen Nutzer aus Illinois zahlen, die sich der Sammelklage angeschlossen hatten. Jeder Betroffene soll mindestens 345 US-Dollar (umgerechnet etwa 285 Euro) Entschädigung bekommen.

Der Bezirksrichter James Donato bezeichnete das Urteil als einen „wichtigen Meilenstein“. Es sei ein „großer Sieg“ für die Verbraucher in einem „so umstrittenen Bereich wie digitale Privatsphäre“, betonte Donato.

„Wir sind froh, eine Vereinbarung getroffen zu haben, mit der der Fall abgeschlossen werden kann. Das ist im besten Interesse unserer Gemeinschaft und unserer Aktionäre“, teilte Facebook mit.

Zuvor war berichtet worden, dass die Gesichtserkennungstechnologie auf Facebook nicht mehr automatisch eingeschaltet wird. Die Nutzer müssen die Funktion selbst in den Einstellungen aktivieren. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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