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E.on legt wegen AKW-Stilllegungen Verfassungsklage ein

Archivmeldung vom 14.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sitz der E.ON AG in Düsseldorf. Bild: E.ON AG
Sitz der E.ON AG in Düsseldorf. Bild: E.ON AG

Als erster deutscher AKW-Betreiber wird die Düsseldorfer E.on AG noch am heutigen Montag wegen der Stilllegung seiner Atomkraftwerke eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen. Das erfuhr die Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe) aus Unternehmenskreisen.

Ein Konzernsprecher bestätigte die Informationen. In der Klageschrift macht der Konzern einen Schaden "im hohen einstelligen Milliardenbereich" geltend. Es handele sich nicht um eine Klage gegen den Atomausstieg, betonte der E.on-Sprecher. Allerdings sei dem Konzern durch das Atom-Moratorium in der Folge der Katastrophe von Fukushima und durch die Novelle des Atomgesetzes im Juli diesen Jahres erheblicher Schaden entstanden. Die Klage richte sich gegen die 13. Atomgesetznovelle, weil diese keine Entschädigung für den enteignungsgleichen Eingriff enthalten habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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