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Bayern dringt auf bessere Insolvenzsicherung bei Reiseveranstaltern

Archivmeldung vom 06.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Bundesregierung soll eine bessere Insolvenzsicherung bei Reiseveranstaltern schaffen. Das will Bayern erreichen, wie aus einer Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz an diesem Donnerstag hervorgeht, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Anlässlich der Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften habe sich erwiesen, dass die Haftungsgrenze pro Geschäftsjahr von 110 Millionen Euro "in Bezug auf den gewählten Betrag" nicht mehr zeitgemäß sei, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Bundesregierung solle demnach aufgefordert werden, "unverzüglich zu prüfen", welche Anhebung der Summe "im Licht der Erkenntnisse aus der Thomas-Cook-Insolvenz" erforderlich sei und "zeitnah" die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte einleiten.

"Pauschalreisende müssen wirkungsvoll vor der Insolvenz großer Reiseunternehmen geschützt werden", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Zeitung. Eine Insolvenzsicherung, die den Reisenden teilweise auf seinen Kosten sitzen lasse, verfehle ihren Zweck. Ein "Sicherungsschein" dürfe sich nicht als "Scheinsicherung" entpuppen, so der CSU-Politiker weiter. Die deutsche Thomas Cook, zu der etwa Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen gehören, war in den Sog der Pleite des britischen Mutterkonzerns geraten. Die deutsche Thomas Cook hatte am 25. September Insolvenzantrag gestellt. Hierzulande steht die Zurich Versicherung für diese Schäden ein, allerdings nur bis zur aktuellen Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro.

Der Versicherung seien aber bereits Schäden von 250 Millionen Euro gemeldet worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Angaben von Zurich. "Bei der Festlegung der geltenden 110-Millionen-Grenze hatte der Gesetzgeber frühere Insolvenzschäden im Blick, die noch deutlich niedriger waren als heute", so der bayerische Justizminister. Die Thomas-Cook-Pleite zeige aber, dass heute bei demselben Versicherer weit höhere versicherte Schäden in einem Geschäftsjahr entstehen könnten. "Wir müssen die 110-Millionen-Grenze korrigieren und an die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen", sagte Eisenreich dem "Handelsblatt". Auch das europäische Recht fordere eine wirksame Sicherung. "Hier ist der Bund in der Pflicht", so der CSU-Politiker weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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