Namensstreit um Sparkasse
Archivmeldung vom 14.03.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDie EU-Kommission hat es auf die Sparkasse abgesehen. Oder besser: auf ihren Namen. Bereits im Jahr 2003 hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen des Namensmonopols der Sparkassen eingeleitet. Dieses ist in § 40 Kreditwesengesetz (KWG) festgeschrieben.
Nach Ansicht des damaligen Binnenmarktkommissars
Bolkestein verstößt das Namensmonopol gegen die Kapital- und
Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt, was die ehemals rot-grüne
Bundesregierung selbstverständlich anders sah. Finanzminister Eichel
begründete die Regelung des § 40 KWG mit gesteigerter Transparenz im
Wettbewerb. Nachdem das eingeleitete Verfahren gegen die Bundesrepublik
ruhte, soll es nach Informationen des Handelsblattes am 29. März wieder
aufgenommen werden. Jedenfalls hat dies der Bolkestein-Nachfolger
Charlie McCreevy vor.
Hintergrund dieser Entscheidung ist der
geplante Verkauf der Bankgesellschaft Berlin inklusive der Berliner
Sparkasse. Diese muss nach EU-Auflagen im Jahre 2007 verkauft werden.
Privatinvestoren haben ein erhebliches Interesse an dem
öffentlich-rechtlich geschützten Namen "Sparkasse". Sollte das Institut
nach der Veräußerung nicht mehr "Sparkasse" heißen dürfen, würde sich
dass negativ auf den Marktwert auswirken. Mit dem Vorantreiben des
Vertragsverletzungsverfahrens hat der Binnenmarktkommissar deutlich zum
Ausdruck gebracht, dass die Interessen privater Investoren schwerer
wiegen als der öffentlich-rechtliche Namensschutz.
Die
Bundesregierung sieht im Namensmonopol kein Verstoß gegen EU-Recht.
Durch den Namensschutz sei kein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen
Anbietern zu erkennen. Der Markenname "Sparkasse" müsse weiterhin für
den öffentlich-rechtlichen Sektor erhalten bleiben, sagte der
Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Thomas Mirow, dem
Handelsblatt. Man solle sich davor hüten, „allein mit dem Verweis auf
die Praxis anderer Länder ein gewachsenes System zur Disposition zu
stellen“, so Mirow weiter.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de