Verbände mit gemeinsamer Erklärung zum drohenden Nachtflugverbot in Frankfurt
Archivmeldung vom 03.09.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn den nächsten Monaten wird über die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsdrehscheibe Frankfurt entschieden. Die Hessische Landesregierung gibt den Startschuss für den Bau einer weiteren Landebahn. In diesem Zusammenhang wird auch geklärt, ob und in welchem Umfang weiterhin Starts und Landungen in der Zeit von 23 bis 5 Uhr stattfinden können.
Es handelt sich dabei
um einen seit Jahrzehnten bewährten und nachgefragten Bestandteil des
Frankfurter Standortangebots. An ihm hängen nicht nur die viel
diskutierte Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet
und tausende hochwertiger Arbeitsplätze.
Der nachfragegerechte Ausbau des Flughafens Frankfurt ist darüber
hinaus von zentraler Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft. Der
Flughafen hat in allen Verkehrssegmenten eine besondere Stellung: Im
Linienverkehr ist er eines der bedeutendsten Drehkreuze weltweit, im
Logistikbereich der größte Frachtflughafen Europas und strategischer
Mittelpunkt für die Transportwirtschaft. Auch für die Flugverkehre
der deutschen Reiseveranstalter und Ferienflieger ist das Drehkreuz
die Nummer eins. Der Frankfurter Flughafen trägt so wesentlich dazu
bei, dass Deutschland eine der stärksten Wirtschafts- und
Exportnationen weltweit ist. Er ist ein Infrastrukturträger von
nationaler und volkswirtschaftlicher Tragweite, ein "Big Player" im
Weltmaßstab.
Ob der Standort Frankfurt diese Position halten kann, hängt aber
wesentlich von seiner zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit ab. Hierzu
gehört eine Grundversorgung mit wirtschaftlich notwendigen
Nachtflügen. Andernfalls werden sich Nachfrage und Luftverkehrsströme
ins europäische Ausland orientieren und dauerhaft abwandern. Schon
jetzt ist der Nachtflugverkehr auf deutschen Flughäfen im Vergleich
zu Wettbewerbern im Ausland stark beschränkt.
Alle wichtigen europäischen Luftverkehrskreuze außerhalb
Deutschlands, die mit Frankfurt im Wettbewerb stehen (Amsterdam,
Paris, London), gewährleisten den wirtschaftlich notwendigen
Nachtflugbetrieb. Dies gilt erst recht für die international
aufstrebenden Flughäfen in der Golfregion, die mit Frankfurt im
Transkontinentalverkehr Asien-Europa/Amerika konkurrieren.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag für die
laufende Legislaturperiode ausdrücklich festgestellt, dass der
Luftverkehrsstandort im globalen Wettbewerb nicht geschwächt werden
darf. Sollte dem Flughafen Frankfurt nun tatsächlich ein absolutes
Nachtflugverbot verordnet werden, muss befürchtet werden, dass dies
eine Signalwirkung auch für die wenigen für den Nachtluftverkehr noch
verbliebenen Standorte in Deutschland hätte - mit all den damit
verbundenen Schäden für Volkswirtschaft und Arbeitsplätze weit über
die Luftverkehrsindustrie hinaus. Manche Verkehrsgebiete wären gar
nicht mehr wirtschaftlich anzubinden und die globale Vernetzung
Deutschlands würde an Qualität und Vielfalt verlieren. Durch das
wegfallende Angebot wären bei den Reiseveranstaltern Umsätze im
Umfang eines hohen dreistelligen Millionenbetrags bedroht. Die
Standortqualität und die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten
deutschen Wirtschaft würden durch ein absolutes Nachtflugverbot
irreparabel beschädigt.
Was unser Standort vielmehr braucht, ist Planungssicherheit für
Investitionen in Wachstums- und Zukunftsbranchen durch verlässliche
und konkurrenzfähige Rahmenbedingungen. Die Lärmschutzinteressen der
Anwohner sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Es geht nicht
darum, unbegrenzt Flüge in der Nacht zuzulassen. Es geht um eine
Lösung, die den Bedarf der betroffenen Fluggesellschaften und ihrer
Kunden im Nachtflugbereich deckt und so ein Bestehen im Wettbewerb
ermöglicht. Mit dieser gemeinsamen Erklärung appellieren die
beteiligten Wirtschaftsverbände an die Entscheidungsträger in Bund
und Ländern, in der Nachtflugthematik Lösungen zu finden, die der
volkswirtschaftlichen Tragweite des Luftverkehrs für unser Land
gerecht werden. Für den Flughafen Frankfurt ist ein Kompromiss
notwendig, der einen Basisbestand an Nachtflügen auch künftig
ermöglicht.
Diese Erklärung wird getragen von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutscher ReiseVerband (DRV), Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV), Deutsches Verkehrsforum (DVF), Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VHU).
Quelle: Pressemitteilung BDI
Anmerkung der Redaktion:
Laut Aussage der hessischen Landesregierung sei eine Grundsatzentscheidung für ein Nachtflugverbot längst getroffen. Das Nachtflugverbot diene als Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen
Chancen, die der Ausbau biete, und dem Ruhebedürfnis der Anwohner. Der Flughafenbetreiber Fraport hatte das Nachtflugverbot selbst
beantragt.