AOK warnt vor Finanznot im Gesundheitssystem
Archivmeldung vom 14.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer AOK-Bundesverband erwartet, dass die Reformpläne der Bundesregierung das Gesundheitswesen im kommenden Jahr mit 10 Milliarden Euro zusätzlich belasten werden. Das sagte die Vorstandsvorsitzende des Verbands, Carola Reimann, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Demnach
stiegen allein wegen einer neuen Personalbemessung im Krankenhaus die
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2023 voraussichtlich
um 5,8 Milliarden Euro, die Übernahme der sogenannten Behandlungspflege
durch die GKV koste weitere 3 Milliarden Euro. "Insgesamt ergibt sich
ein zusätzlicher Finanzbedarf von etwa 10 Milliarden Euro im kommenden
Jahr", sagte Reimann dem Blatt. "Noch weiß niemand, woher wir diese
Mittel nehmen sollen." Selbst ohne diese Mehrkosten zeichne sich 2023 im
Gesundheitssystem eine Finanzlücke von 17 Milliarden Euro ab, sagte die
SPD-Politikerin und ehemalige Gesundheitsministerin von Niedersachsen:
"Der zusätzliche Finanzbedarf muss in den Eckpunkten zum Bundeshaushalt
berücksichtigt werden."
Am kommenden Mittwoch will das
Bundeskabinett die wesentlichen Punkte im Etat beschließen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte angekündigt, zur
Stabilisierung der Kassenbeiträge wie 2021 auf die Rücklagen der
Versicherungen zurückzugreifen. Reimann lehnt das ab. "Schon der erste
Griff in die Finanzreserve war nicht angemessen, ein weiterer wäre es
auch nicht", sagte sie der FAZ. Das noch verbliebene Finanzpolster der
Kassen von 11 Milliarden Euro reiche gerade einmal aus, um 14 Tage lang
alle Rechnungen zu bezahlen.
Falls die fehlenden 17 Milliarden
Euro nicht aus dem Steuertopf kämen, müsse der durchschnittliche
Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 1,3 auf mindestens 2,3 Prozent
steigen. Reimann forderte, die Zuweisungen aus dem Sozialetat für die
Kranken- und Pflegeversicherung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern um 10
Milliarden Euro zu erhöhen, damit das Verfahren kostendeckend sei. Um
Ausgaben zu sparen, müsse ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf
Medikamente gelten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur