Zeitung: EBA blockiert besseren Verbraucherschutz beim Online-Shopping
Archivmeldung vom 11.02.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie Europäische Bankenaufsicht (EBA) blockiert offenbar einen besseren Verbraucherschutz beim Einkaufen im Internet. Anstatt die neuen strikteren Sicherheitsregeln für elektronisches Bezahlen umzusetzen, dringe die Behörde darauf, dass Banken bei Zahlungen im Netz die bislang gängigen Prüfungen weiter anwenden dürfen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf den Entwurf eines vertraulichen EBA-Abschlussberichts.
Die Geldhäuser und Zahlungsdienstleister könnten damit auf die für sie aufwendigen Kontrollen der Zahlungen verzichten. Diese könnten allerdings effektiver verhindern, dass Betrüger etwa mit gestohlenen Kreditkartendaten einkaufen. Gemäß einer europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie aus dem Jahr 2015 sollte die EBA die neuen Sicherheitsvorschriften zur Authentifizierung von elektronischen Zahlungen prüfen.
Das Ziel war eindeutig formuliert: Wer online einkauft, soll sich künftig besser ausweisen. Zu diesem Zweck gibt es der Richtlinie zufolge drei Möglichkeiten - von denen zwei zur Sicherheit der Kunden angewendet werden sollten: Erstens muss der Käufer etwas vorweisen, das nur er kennt, also etwa eine Pin oder eine Tan, die sich mit einem Gerät generieren lässt. Zweitens muss der Kunde Daten vorweisen können, die nur er hat, zum Beispiel die Kreditkartennummer samt Sicherheitscode und Ablaufdatum.
Drittens muss der Verbraucher etwas vorweisen, dass ihn als Person identifiziert; das könnte ein digitaler Fingerabdruck sein, den er via Smartphone-App ablegt - oder auch seine Stimme. Europas Bankenaufsicht will aber nicht an diesem Zwei-von-Drei-Prinzip festhalten. Für Beträge unter 30 Euro hält die EBA überhaupt keine Authentifizierung des Kunden für nötig. Erst für Einkäufe ab 500 Euro soll das Prinzip angewendet werden.
Bei Beträgen dazwischen soll es künftig im Ermessen der Bank oder des Zahlungsdienstleisters liegen, ob die neuen Regeln angewendet werden sollen. Die Entscheidung darüber soll mithilfe eines undurchsichtigen Wert! es getro ffen werden, der sich aus der Betrugswahrscheinlichkeit bei bestimmten Zahlungsdiensten ergibt, schreibt die SZ. Die EBA verwende dafür den Begriff Exemption Threshold Value.
Diesen Wert könnten Banken oder Kreditkarten-Unternehmen wie Mastercard oder Visa nur selbst berechnen, da nur sie die dafür nötigen Daten besäßen. Eine öffentliche Kontrolle wäre damit unmöglich. Der Europäischer Zentralbank zufolge ist der Betrug bei elektronischen Zahlungen in den vergangenen Jahren massiv gestiegen.
2015 waren 71 Prozent aller Betrugsfälle mit Kreditkarten in der EU mit Internetzahlungen verknüpft. Allein in Großbritannien, wo das Bezahlen mit Kreditkarte besonders verbreitet ist, wurden 2015 fast 1,2 Millionen Kunden Opfer eines Betrugs als sie online einkauften - ein Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Quelle: dts Nachrichtenagentur