Tarifflucht im Handwerk verstärkt Personalmangel
Archivmeldung vom 20.11.2017
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Freigeschaltet durch André OttFür den wachsenden Fachkräftemangel im Handwerk ist nach Ansicht der IG Metall die schwindende Tarifbindung ein maßgeblicher Grund. "Mittlerweile gibt es im KFZ-Handwerk nur noch in zwei Bundesländern Flächentarifverträge. Im Elektrohandwerk sind es vier, im Heizungsbau sechs Länder", sagte Ralf Kutzner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Gewerkschaft, der Berliner Zeitung.
Während es in den 90er Jahren mit allen Landesinnungen für so gut wie alle Handwerke Flächentarifverträge gegeben habe, seien mittlerweile nur mehr zehn Prozent der Betriebe in den ostdeutschen und 40 Prozent in den westdeutschen Bundesländern Mitglieder einer Innung. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer habe die Tarifflucht "spürbare Nachteile", betonte der IG-Metall-Vorstand: "Noch vor 20 Jahren lagen Löhne und Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld im Metall- und Elektrohandwerk im Schnitt nur wenig unter dem Niveau der Industrie. Heute beträgt der Lohnabstand zur Industrie rund 30 Prozent." Wesentlich verantwortlich für die Tarifflucht sind nach einem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg Innungen und Innungsverbände.
Sie nähmen die ihnen ausdrücklich vom Gesetzgeber zugedachte Aufgabe, Flächentarifverträge abzuschließen, kaum mehr wahr, heißt es in dem von der gewerkschaftsnahen Hugo-Sinzheimer-Institut in Auftrag gegebenen Gutachten, aus dem die Berliner Zeitung zitiert. Dass viele Innungsverbände das ihnen verliehene Privileg, Tarifverträge abzuschließen, nicht nutzen, hat laut Kutzner einen simplen Grund: "Sie wollen aus dem Flächentarif aussteigen, um die Personalkosten durch Löhne unter Tarifniveau senken zu können." Allerdings schadeten sich Innungen und Betriebe mit der Tarifflucht selbst, wie der Fachkraft- und Azubi-Mangel zeige. Angesichts dessen fordert die IG Metall eine Änderung der Handwerksordnung, um Flächentarifverträge zu stärken. So sollten Innungen, die ihre tarifpolitischen Aufgaben nicht wahrneh! men, ihr en privilegierten Status als Körperschaften des Öffentlichen Rechts verlieren. "Sie dürften dann keine hoheitlichen Aufgaben mehr übernehmen und keine Prüfungen mehr abhalten", sagte Kutzner.
Quelle: dts Nachrichtenagentur