Arbeitslosenquote sinkt auf 5,1 Prozent
Archivmeldung vom 30.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie Zahl der Arbeitslosen in Deutschland geht weiter zurück. Im Mai 2018 waren rund 2,315 Millionen Personen arbeitslos, 182.000 weniger als im Mai vor einem Jahr und 68.000 weniger als im April, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mit. Die Arbeitslosenquote sank gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent.
"Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben erneut abgenommen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt weiter zu und die Nachfrage nach Arbeitskräften ist ungebrochen hoch", sagte BA-Chef Detlef Scheele. Der Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt setze sich somit fort, wenn auch schwächer als in den Wintermonaten. Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist laut BA weiterhin hoch. Im Mai waren 793.000 Arbeitsstellen bei der Agentur gemeldet, 78.000 mehr als vor einem Jahr.
Hintergrund
In der Arbeitslosenstatistik ist nur eingeschränkt aussagekräft, da sehr viele Arbeitslose dort nicht mehr zu finden sind. Insgesamt wird geschätzt, daß die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen mindestens um eine Million Menschen höher ist. Wer sich nicht zur Arbeitssuche meldet, taucht in der Statistik nicht auf. Gleiches gilt für alle, die nicht mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten könnten oder wollen. Auch wer krankgeschrieben ist, fällt in dieser Zeit aus der Statistik. In der Arbeitslosenstatistik fehlen aber vor allem jene, die durch Instrumente der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Das betrifft die Fort- und Weiterbildung genauso wie Trainings- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Wer einen Ein-Euro-Job hat oder einen Gründungszuschuss erhält, ist damit offiziell nicht arbeitslos. In der Statistik fehlen zudem alle Personen ab einem Alter von 58 Jahren, die mindestens seit zwölf Monaten Arbeitslosengeld II beziehen und in dieser Zeit keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten bekommen haben. Zusätzlich streicht die Arbeitsagentur alle aus der Statistik, die eine Vermittlung erschweren, weil sie ihre Pflichten bei der Jobsuche nicht erfüllen - zum Beispiel, weil sie nicht oder nicht zeitnah dazu bereit sind, an Maßnahmen der Arbeitsagenturen teilzunehmen, oder weil sie sich weigern, eine "zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes" anzunehmen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott