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Netzagentur veröffentlicht neue Zusammenschaltungsentgelte für die Telekom

Archivmeldung vom 01.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: telekom.de
Bild: telekom.de

Die Bundesnetzagentur hat der Telekom neue Zusammenschaltungsentgelte ab dem 1. Dezember bekannt gegeben. Die neuen Entgelte liegen nach Angaben der Behörde durchschnittlich rund 20 Prozent unter dem bisherigen Niveau und sollen für zwei Jahre gelten.

Die Telekom darf für die im Rahmen von Netzzusammenschaltungen erforderliche Durchleitung von Verbindungen durch ihr Netz künftig von ihren Wettbewerbern in der wichtigsten Tarifzone I an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr 0,36 Cent je Minute verlangen. In der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen kann das Unternehmen 0,25 Cent je Minute erheben.

Diese Entgelte gelten sowohl für die Anrufzustellung im Netz der Telekom als auch für den insbesondere bei Call-by-Call- und Preselection-Gesprächen erforderlichen Aufbau von Verbindungen aus dem Telekom-Netz zu Wettbewerbernetzen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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