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Ohoven: "Gerechtigkeitslücke schließen"

Archivmeldung vom 30.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nach erster Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform der Unternehmenssteuern sagt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: "Die Bemühungen der Politik, das Gesetz mittelstandsverträglicher auszugestalten, erkennen wir an. Einige Verbesserungsvorschläge des Mittelstands wurden bereits berücksichtigt. Dennoch besteht Nachbesserungsbedarf, etwa bei den Abschreibungsmöglichkeiten."

So trage zwar der Kompromiss bei der Abschreibung von geringfügigen Wirtschaftsgütern den Bedenken des BVMW Rechnung. Anders sehe es aber bei den Abschreibungsmöglichkeiten für höherwertige Wirtschaftsgüter aus: "Die geplante Abschaffung der degressiven AfA wird sich als Innovationsbremse auswirken", warnt der Mittelstandspräsident. Schließlich sei der Wertverlust für eine Maschine in den ersten Jahren nach dem Kauf am größten. "Ist nur eine lineare Abschreibung möglich, droht ein überalterter Maschinenpark in den Unternehmen."

Auch die erweiterte Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer kritisiert Ohoven vehement: "Die Vorstellung, dass gezahlte Zinsen, Mieten oder Leasingraten steuerpflichtiger Gewinn sein sollen, ist und bleibt schlicht widersinnig und belastet vor allem den Mittelstand, der traditionell auf Fremdfinanzierung angewiesen ist."

Es sei nicht hinnehmbar, dass die mittelstandstypischen Personengesellschaften für die Steuerbegünstigungen der Kapitalgesellschaften mit aufkommen müssen, aber nicht den gleichen Nutzen davon haben. "Diese Gerechtigkeitslücke muss im Gesetzgebungsprozess dringend geschlossen werden", fordert Ohoven.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)

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