Orientierungswert für Krankenhauskosten 2021 beträgt 2,48 %
Archivmeldung vom 30.09.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser).
Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 und des 1. Halbjahres 2021 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2019/1. Halbjahr 2020) 2,48 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 2,99 % und für Sachkosten bei 1,64 %.
Auf dieser Berechnungsgrundlage sind bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser wie in den Vorjahren enthalten.
Im Rahmen eines mehrstufigen Vorgehens zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes für Krankenhäuser wird ergänzend zum bisherigen Verfahren eine Gewichtung der Teilorientierungswerte ohne die Kosten des Pflegepersonals in allgemeinen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2020 und des 1. Halbjahres 2021 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2019/1. Halbjahr 2020) auf dieser Basis 2,37 %.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)