Steuerzahlerbund kritisiert lebenslange Pensionen von Wahlbeamten
Archivmeldung vom 14.09.2016
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Freigeschaltet durch André OttDie großzügigen Pensionen für Wahlbeamte wie Bürgermeister und Landräte hält der Präsident des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel für eine ungerechtfertigte Überversorgung auf Kosten des Steuerzahlers.
In der aktuellen, vom MDR produzierten Ausgabe des ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" (14.09., 21.45 Uhr, Das Erste) kritisiert er: "Wenn man nur wenige Tage als Bürgermeister oder Stadtkämmerer im Amt war und dann schon mit 30 oder 40 Jahren eine Pension bis ans Lebensende kassieren darf, dann ist diese Überversorgung auch dafür verantwortlich, dass die Bürger schlicht und ergreifend nicht mehr zu Wahl gehen, weil sie die Nase voll haben."
"Plusminus" gegenüber fordert der Präsident dringend Reformen. So sollten für ehemalige Wahlbeamte nach dem Ausscheiden aus dem Amt dieselben Regelungen wie für die Mehrheit der Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Auf Anfrage von "Plusminus" bei den zuständigen Innenministerien der Bundesländer hieß es, dass derzeit keine Reformen beabsichtigt seien.
In den meisten Bundesländern bekommen kommunale Wahlbeamte wie Bürgermeister, Landräte und Dezernenten schon nach wenigen Dienstjahren direkt nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt sofort eine lebenslange Pension, das so genannte Ruhegehalt, auch wenn sie in einem neuen Job arbeiten.
Besonders großzügig sind Länder wie das Saarland, Niedersachsen oder Thüringen. Hier reicht eine fünfjährige Amtszeit aus, um direkt nach dem Ausscheiden eine lebenslange Pension zu erhalten. Diese liegt je nach Dauer der Amtszeit zwischen 35 und 71,75 Prozent der letzten Bezüge. So hat beispielsweise ein Baubürgermeister in Weimar mit einem Gehalt von 6.900 Euro nach fünf Dienstjahren einen Anspruch auf eine Pension von etwa 2.400 Euro.
In anderen Bundesländern wie Rheinland Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen müssen kommunale Wahlbeamte mindestens zwei Wahlperioden im Dienst gewesen sein, bevor sie Anspruch auf eine Pension haben. Die strengste Altersregelung hat derzeit Hessen. Nach einer Reform im letzten Jahr bekommt hier der Wahlbeamte nach einer Amtszeit von acht Jahren seine Pension erst mit 56 Jahren. Details zu den Anwartschaftsbedingungen in den Bundesländern sind der Anlage zu entnehmen.
Quelle: MDR Mitteldeutscher Rundfunk (ots)