Konzert- und Reiseveranstalter fürchten Flut an Rückzahlungsforderungen
Archivmeldung vom 06.12.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Konzert- und Reiseveranstalter in Deutschland müssen sich im Januar auf Rückzahlungsforderungen ihrer Kunden einstellen. Verbraucher können sich mit Beginn des neuen Jahres die Gutscheine auszahlen lassen, die sie in der ersten Corona-Welle als Ausgleich für ausgefallene Veranstaltungen und Reisen bekommen hatten.
Zahlen, wie viele Gutscheine noch nicht eingelöst worden sind, haben nach Informationen des "Tagesspiegel" zwar weder das Bundesjustizministerium noch die Veranstaltungswirtschaft. Alleine beim Konzert-Dienstleister CTS Eventim ist aber noch eine "kleine siebenstellige Zahl" von Gutscheinen offen, wie ein Unternehmenssprecher dem "Tagesspiegel" sagte.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)