OLG Düsseldorf: Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen
Archivmeldung vom 15.01.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07 entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben.
Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.
Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme “Mitternacht” von “LaFee” aus dem sog. Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der EMI veröffentlicht worden war, nahm die Kanzlei Rasch (Hamburg) im Auftrag der EMI den Provider United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch. Dieser ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt Sascha Kremer, Mönchengladbach, zurückweisen. EMI beantragte daher vor dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.
Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung des Verfügungsantrags hat das OLG Düsseldorf einen weiteren Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Usenet-Provider beigetragen. Zuvor hatte bereits das LG München I (Urteil vom 19.04.2007 - 7 O 3950/07) in einem von Sony BMG angestrengten Verfahren die Musikindustrie in die Schranken verwiesen und einen Verfügungsantrag gegen United Newsserver zurückgewiesen. Das OLG München (Beschluss vom 16.08.2007 - 29 U 3340/07) hat die Abweisung des Verfügungsantrags zwischenzeitlich bestätigt; auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Erfreut über das Urteil aus Düsseldorf ist Heinz-Dieter Elbracht, Geschäftsführer der Elbracht Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH, dem Betreiber von United Newsserver:
“Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden.”
Das Urteil ist im Volltext noch nicht verfügbar.
Quelle: Elbracht-Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH