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Schadensfall Griechenland: Der Staat haftet - Anlegeranwälte bereiten Klagen vor

Archivmeldung vom 12.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Hamburger Anlegeranwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben eine Schutzgemeinschaft für Käufer von Griechenland-Anleihen gegründet und vertreten die Forderungen von mehr als 110 Griechenland-Anleihe-Opfern. Sie bereiten die ersten Schadensersatzklagen gegen Banken und gegen den Staat Griechenland vor.

Durch den Schuldenschnitt sind private Anleger, die griechische Staatsanleihen gekauft haben, besonders betroffen. Sie verlieren nach dem derzeitigen Stand der Dinge bis zu 90% ihres Investments.

Das muss nicht sein. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat eine Schutzgemeinschaft gegründet und vertritt Griechenland-Anleihen-Geschädigte. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Die Betroffenen sind häufig falsch beraten worden. Wenn Ihnen die Bank nicht gesagt hat, dass sie ihren ganzen Einsatz verlieren können, haftet sie." Die Banken hätten spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen nicht sicher sind.

Zudem könnte Griechenland haften. Der griechische Staat beabsichtigt, die Investoren, die dem Schuldenerlass nicht ausdrücklich zugestimmt haben, durch die rückwirkende Einführung von Umschuldungsklauseln faktisch zu enteignen. Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist rechtswidrig. Zwischen Deutschland und Griechenland besteht ein Investitionsschutzvertrag. Der Vertrag schützt die deutschen Anleger bei Investitionen in Griechenland vor politische Risiken. Griechenland muss die Anleger im Fall von Enteignungen entschädigen. Und die Übersetzung des Schuldenerlasses für die übrigen Gläubiger wäre unseres Erachtens ein Fall der Enteignung."

Die Forderungen müssen in den meisten Fällen in London, Washington oder in Athen geltend gemacht werden. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte arbeitet mit amerikanischen, englischen und griechischen Rechtsanwälten zusammen.

Griechenland ist pleite, ich bekomme so oder so kein Geld. Rechtsanwalt Gröpper: "Das ist so nicht richtig. Der Staat hat außerhalb seines Hoheitsgebiets erhebliches Vermögen. Man denke nur an die Botschaften. Das sind wertvolle Liegenschaften. In einem Prozess gegen Argentinien wurde für den Gläubiger einer Argentinien-Anleihe ein argentinisches Kriegsschiff beschlagnahmt. Das bringt Millionen. Das könnte im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Griechenland auch denkbar sein."

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte rät: Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Erfahrungsgemäß können viele Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen.

Quelle: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte (ots)

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