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4,0 % weniger Gewerbeaufgaben größerer: Betriebe im 1. Halbjahr 2024 als im Vorjahreshalbjahr

Freigeschaltet am 23.08.2024 um 08:11 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt — Destatis/StBA —
Statistisches Bundesamt — Destatis/StBA —

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im 1. Halbjahr 2024 wurden in Deutschland rund 61 800 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,4 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im 1. Halbjahr 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 4,0 % auf rund 48 600.

Neugründungen insgesamt sinken um 2,1 %

Die Neugründungen von Gewerben waren im 1. Halbjahr 2024 mit rund 310 900 um 2,1 % niedriger als im 1. Halbjahr 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank um 2,0 % auf rund 373 800. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Aufgaben um 1,4 % niedriger

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Halbjahr 2024 mit rund 243 000 um 1,4 % niedriger als im 1. Halbjahr 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen sank um 1,4 % auf rund 302 200. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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