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England: Wirbel um Nackte in Parfüm-Werbung

Archivmeldung vom 02.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Cara Delevingne: Nackte Haut ist bei Parfüm okay. Bild: Tom Ford/Mario Sorrenti
Cara Delevingne: Nackte Haut ist bei Parfüm okay. Bild: Tom Ford/Mario Sorrenti

Ein Parfüm, für das Model Cara Delevingne nackt posiert, wurde von der britischen Advertising Standards Authority, dem Selbstkontrollorgan der britischen Werbeindustrie, als angemessen eingestuft. Begründet wird die Reaktion auf die Beschwerden damit, dass das Sujet weder in der Nähe einer Schule, noch im Umfeld von religiösen Einrichtungen plakatiert wurde. Geworben wird für das Parfüm "Black Orchid" von Tom Ford.

"Mit Nacktheit an sich hat im Werberat niemand ein Problem. Auch die Verbraucher nicht. Aber wenn sie in einer übertriebenen Weise dargestellt wird, die die betreffende Person herabwürdigt oder aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, wäre das ein Problem", so Julia Busse, Geschäftsführerin des Deutschen Werberats.

"Das Plakat mit Cara Delevingne würden wir aber nicht als problematisch beurteilen. Werbung für Mode, Schmuck oder Parfüm arbeitet oft mit erotischen Sujets - wir sind keine Tugendwächter und erotische Werbung ist keinesfalls per se diskriminierend oder herabwürdigend", fügt die Branchenkennerin ergänzend hinzu.

Sichtbarkeit für Kinder und Gläubige

Anders sehen das die zwei Personen, die Beschwerden gegen das im Osten Londons aufgehängte Werbeplakat eingereicht haben. Die eine kritisierte, dass die freizügige Darstellung, bei der Gesäß und die Seite der Brust Delevingnes zu sehen sind, nicht dort aufgehängt werden sollte, wo Kinder sie sehen können und wo Kirchen und Moscheen in der Nähe sind.

"Bei Außenwerbung berücksichtigen wir, dass diese auch von schutzbedürftigen Personengruppen wie Kindern und Jugendlichen wahrgenommen wird - nicht nur in der Nähe ihrer Schule, sondern auch auf dem Heimweg oder in der U-Bahn", beschreibt Busse die in Deutschland geltenden Richtlinien. "Der Inhalt darf nicht gegen die Verhaltensregeln der Branche verstoßen: So dürfen Kinder und Jugendliche zum Beispiel nicht für Alkohol werben und die diesbezüglichen Sujets dürfen keinen appellativen Charakter für sie haben."

Die andere Person befand das Plakat für herabwürdigend und meinte, dass es Frauen als Objekte darstellt. "Bei der Beurteilung von Werbung ist wichtig, ob die Person als Objekt, zum Beispiel als Objekt sexueller Bedürfnisse, dargestellt wird", stimmt Busse zu. "Das äußert sich zum Beispiel dadurch, wenn der Frauenkörper ohne Kopf abgebildet ist. Ein anderes Kriterium ist der Bezug zum Produkt - Werbung für Unterwäsche ist anders als beispielsweise Werbung für Marmelade."

Anstößigkeit ist "unwahrscheinlich"

Die Advertising Standards Authority gesteht zwar ein, dass das Plakat in einer geschäftigen Straße viel Aufmerksamkeit bekommt - da es aber im Umkreis von 100 Metern keine Schule und keine Moschee gibt und auch die nächste Kirche 300 Meter weit weg ist, wird die Anzeige als "nicht unpassend platziert" bewertet und davon ausgegangen, dass es "unwahrscheinlich ist, dass die Werbung von vielen als schwerwiegend anstößig angesehen wird und dass sie Frauen nicht herabwürdigt oder als Objekte darstellt".

Quelle: www.pressetext.com/Marie-Thérèse Fleischer

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