Akzenta AG muß Geld an Kunden zurückzahlen
Archivmeldung vom 24.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht München I hat die Ansprüche geprellter Anleger im Fall Akzenta gestärkt. Käufer einer sogenannten Umsatzbeteiligung erhalten ihr Geld zurück, wenn sie in den abgeschlossenen Verträgen über die Einzelheiten der Geldanlage im Dunkeln gelassen wurden (Urteil des LG München I vom 24.01.2008, Aktenzeichen: 22 O 18295/07).
Damit gaben die Richter einem Kunden Recht, der für sich und seine beiden Kinder das Recht an einer Beteiligung am Umsatz der Akzenta AG erworben hatte. Die Akzenta AG wurde verurteilt, die investierten EUR 52.092,40 an die Klagepartei zurückzuzahlen.
Die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass, die die betroffenen Anleger vor Gericht vertrat und noch zahlreiche weitere Mandanten gegen die Akzenta AG vertritt, misst dem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei. Aufgrund der Vielzahl beim Landgericht München I anhängiger Verfahren dürfte die Entscheidung Signalwirkung haben.
RA Dr. Klass wirft der Akzenta AG seit langem vor, daß es in den Verträgen und Prospekten, die den Anlegern übergeben wurden, nur so von Fehlern und undurchsichtigen Berechnungen wimmelt. Hierfür muss die Akzenta nun gerade stehen.
Auch in den Akzenta-Verfahren 22 O 17433/07 und 22 O 17434/07 hat das Landgericht München I am 24.01.2008 den Klagen, die von RA Dr. Klass eingereicht worden sind, stattgegeben.
Quelle: Kanzlei Dr. Klüver & Kollegen