3. Quartal 2020: Reallöhne um 1,3 % niedriger als im Vorjahresquartal
Archivmeldung vom 22.12.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Nominallohnindex lag im 3. Quartal 2020 in Deutschland um 1,3 % niedriger als im Vorjahresquartal. Dieser Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Verbraucherpreise im selben Zeitraum nahezu unverändert (-0,1 %). Dies ergibt einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von ebenfalls 1,3 %.
Negative Lohnentwicklung setzt sich im 3. Quartal 2020 fort
Die gesamtwirtschaftliche Lohnentwicklung im 3. Quartal 2020 ist nach wie vor durch den vermehrten Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie beeinflusst, wenngleich der nominale wie auch reale Verdienstrückgang moderater ausfallen als im 2. Quartal 2020. Das Kurzarbeitergeld, das die Einkommensverluste für viele Beschäftigte abgefedert hat, ist hierbei nicht berücksichtigt. Bei der Wochenarbeitszeit macht sich der Effekt der Kurzarbeit bemerkbar: Insgesamt reduzierte sich die bezahlte Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten um durchschnittlich 2,8 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Überdurchschnittliche Abnahmen der Nominallöhne sind im 3. Quartal 2020 vor allem in der Luftfahrt (-32,2 %), bei Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern (-25,0 %) sowie im Bereich der Beherbergung (-12,1 %) festzustellen.
Stärkere Verdiensteinbußen in den unteren Leistungsgruppen
In der Unterscheidung nach Leistungsgruppen war der Verdienstrückgang gemessen am Nominallohnindex mit -2,0 % bei den angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am größten, gefolgt von den Fachkräften (-1,7 %), den herausgehobenen Fachkräften (-1,5 %) sowie ungelernten Angestellten (-1,1 %). Die Verdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in leitender Stellung weisen mit -0,5 % die geringste Abnahme auf.
Methodische Hinweise:
Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen der in Vollzeit, in Teilzeit und geringfügig Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ab. Er erfasst die Verdienstentwicklung bei gleicher Beschäftigtenstruktur wie im Vorjahr. Der Nominallohnindex umfasst nur die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste und kein Kurzarbeitergeld. Beschäftigte, die ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind nicht berücksichtigt. Der Reallohnindex stellt die Veränderung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)