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Lockdown: Mittelstandsverbund fürchtet 80 Prozent Umsatzeinbruch

Archivmeldung vom 09.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Crash, Krise (Symbolbild)
Crash, Krise (Symbolbild)

Bild: Angela Parszyk / pixelio.de

Der Mittelstandsverbund, ein Verband mit 230.000 Unternehmen aus Handel und kooperierenden Branchen, warnt vor den Folgen des Teil-Lockdowns für zahlreiche Geschäfte in deutschen Innenstädten.

"Der neuerliche Lockdown wirkt sich auch für viele nicht unmittelbar von der Schließung betroffene Unternehmen katastrophal aus", heißt es in einem Brief des Verbands an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

"Gerade für Geschäfte in den Innenstädten bleiben bis zu 80 Prozent der Kunden aus. Dies verschärft die ohnehin krisenhafte Situation noch einmal dramatisch", so der Mittelstandsverbund weiter. Die nun beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe erreiche die meisten Unternehmen nicht, warnt der Verband, zugleich seien die finanziellen Reserven vieler Unternehmen und Selbständiger aufgebraucht. "Ohne zugkräftige Unterstützung werden sie die kommenden Wochen kaum überstehen können", warnt der Verband. Mit Krediten allein sei die Krisensituation nicht mehr zu meistern, heißt es in dem Schreiben weiter. Und auch die Überbrückungshilfe in ihrer bisherigen Ausgestaltung hätten sich aufgrund der Antragsbedingungen und limitierten Verwendungsmöglichkeit als nur sehr bedingt praxistauglich erwiesen.

"Das erklärt den begrenzten Mittelabfluss, obgleich die Mittel dringend benötigt werden", erklärt der Mittelstandsverbund. Um Unternehmen schneller und einfacher helfen zu können, schlägt der Verband ein neues Verfahren zur Berechnung möglicher Zuschüsse vor. Unternehmen und Selbständige sollen dem Vorschlag zufolge für das Geschäftsjahr 2020 eine Ertragsprognose erstellen und diese mit den durchschnittlichen Erträgen der letzten drei Geschäftsjahre abgleichen. Ergeben sich dabei Negativ-Abweichungen sollen Hilfsgelder maximal in Höhe der Abweichung beantragt werden können, Bei Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, schlägt der Mittelstandsverbund einen kürzeren Bemessungszeitraum vor.

Sollte sich nach Ende des Geschäftsjahres im Rahmen der Steuererklärung für 2020 herausstellen, dass der Ertragsrückgang geringer als prognostiziert ausgefallen ist, soll der zu viel gezahlte Zuschuss vom Unternehmen verzinst zurückgezahlt werden müssen. Der gerechtfertigte Zuschuss soll Rahmen der Steuererklärung in die reguläre Besteuerung einbezogen werden. "Jetzt geht es um eine Breitenwirksamkeit in einer Situation, die gegenüber der ersten Welle aufgrund der eigenkapitalgeschwächten Unternehmen weit größere Risiken birgt", sagte Eckhard Schwarzer, Präsident der Mittelstandsverbundes. "Das vorgeschlagene Modell schließt mögliche Ungleichbehandlungen der Unternehmen und damit Akzeptanzprobleme bei Teilen des Mittelstandes von vornherein aus", so Schwarzer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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