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Aigner: Unternehmen dürfen Kunden ohne Internetanschluss nicht diskriminieren

Archivmeldung vom 05.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ilse Aigner (2012)
Ilse Aigner (2012)

Foto: J. Patrick Fischer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) fordert deutsche Unternehmen auf, Kunden nicht dadurch zu diskriminieren, dass sie ihre Dienste nur noch über das Internet anbieten. "Die Absicht der Wirtschaft, wo immer es geht Personalkosten zu sparen, darf nicht dazu führen, dass Menschen ohne Internetanschluss abgekoppelt oder benachteiligt werden", sagte Aigner der "Welt".

"Egal ob Bankgeschäfte, Reisebuchung oder Kundendienst: Ich sehe es mit Sorge, dass immer mehr Dienstleistungen nur noch online verfügbar sind", so Aigner weiter.

Insbesondere ältere Menschen in Deutschland verfügen oft über keinen Internetanschluss: Rund 70 Prozent aller über 70-Jährigen in Deutschland haben laut aktuellem (N)Onliner-Atlas der Initiative D21 keinen Zugang zum Internet. Damit sind sie von der Nutzung vieler Angebote faktisch ausgeschlossen, etwa bei Banken: Einige Sparkassen bieten nach Auskunft des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Tagesgeldkonten nur online an. Ähnliches gilt für die Lieferdienste von Supermarktketten, bei denen ausschließlich online bestellt werden kann.

Verbrauchervertreter kritisieren dies vor dem Hintergrund, dass viele Anbieter sich aus Innenstadtlagen zurückzögen, was das Einkaufen gerade für ältere und wenig mobile Kunden erschwere. Aigner kritisierte auch, dass Dienstleistungen häufig teurer sind, wenn sie am Schalter oder telefonisch anstatt online gebucht werden. Dies gilt beispielsweise für Flugbuchungen bei einigen Anbietern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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