Muss Zumwinkel doch ins Gefängnis?
Archivmeldung vom 27.01.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakNach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft werden derzeit Untersuchungen durchgeführt, die klären sollen, ob Klaus Zumwinkel Aufträge zur Bespitzelung hoher Telekom-Manager und weiterer Funktionäre in Auftrag gegeben hat.
Noch kann Klaus Zumwinkel nicht aufatmen. Denn gegen ihn läuft ein weiteres Ermittlungsverfahren bei der Bonner Staatsanwaltschaft. Diese versucht herauszufinden, ob der Manager neben weiteren Verdächtigen den Auftrag zur Bespitzelung hochrangiger Telekom-Manager, Betriebsräte und Journalisten gegeben hat.
Neben ihm gilt auch der frühere Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke als Verdächtiger, zumindest von den Bespitzelungen gewusst und sie zugelassen zu haben. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht ihm eine weitere Hauptverhandlung und Bestrafung durch das Bonner Landgericht.
Wenn die Ermittlungen ergeben, dass Zumwinkel vor der Zeit zwischen 2002 und 2006 (in der er Steuern hinterzogen hat) auch noch diese Straftat begonnen hat, greift das juristische Mittel der Gesamtstrafbildung, erklärt Rechtsanwältin Ina Müller unserer Redaktion.
Dabei werden die Einzelstrafen addiert. Da Zumwinkel allein mit dem Bochumer Strafmaß die maximale Bewährungszeit ausschöpft, müsste der Manager doch eine Haftstrafe verbüßen. Maximal im Umfang der Einzelstrafen, so Müller. Dann würden auch Millionenzahlungen nichts mehr nützen.