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Tesla bekommt Zulassung für vorzeitigen Baubeginn in Brandenburg

Archivmeldung vom 14.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das T im Logo von Tesla soll einen Sektor des Querschnitts eines Elektromotors darstellen
Das T im Logo von Tesla soll einen Sektor des Querschnitts eines Elektromotors darstellen

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das brandenburgische Landesamt für Umwelt hat dem US-Autobauer Tesla die Zulassung für die Rodung von 91,56 Hektar Wald und weitere bauvorbereitende Maßnahmen wie das Anlegen von Baustraßen erteilt.

Das bedeutet, dass Tesla jetzt auf dem Gelände in Grünheide bei Berlin auf eigenes Risiko mit diesen Arbeiten beginnen dürfe, bevor abschließend über die Genehmigung entschieden werde, teilte das Landesamt am Donnerstag mit. Der Investor habe sich verpflichten müssen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, falls die Genehmigung für das Vorhaben doch nicht erteilt werde. In Bezug auf den Wald bedeutet dies, dass die Erstaufforstung auf Ersatzflächen in jedem Fall vorgenommen werden muss.

Außerdem seien zahlreiche Auflagen festgelegt worden. Die Auflagen zum Lärmschutz regeln zum Beispiel, dass an den Gebäuden, die dem Betriebsgelände am nächsten liegen, tagsüber Immissionsrichtwerte von 60 bis 70 Dezibel und nachts Werte zwischen 40 und 55 Dezibel nicht überschritten werden dürfen. Besondere Auflagen waren auch zum Schutz des Bodens und des Grundwassers erforderlich, da sich das Gelände teilweise in einer Trinkwasserschutzzone befindet. Die Betankung von Fahrzeugen beispielsweise darf nur außerhalb des Geländes erfolgen. Das eigentliche Genehmigungsverfahren läuft unterdessen weiter. Noch zum 5. März besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Die werden ab dem 18. März mit allen Einwendern öffentlich erörtert und im Anschluss nochmals eingehend von der Genehmigungsbehörde geprüft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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