EU verhängt Geldstrafe gegen Sony wegen geschäftlicher Tätigkeiten auf dem europäischen Videomarkt
Archivmeldung vom 21.11.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Sony Corporation, Sony France SA und Sony Europe Holding BV wurden heute von der Europäischen Kommission darüber informiert, dass diese Unternehmen mit einer Geldstrafe in Höhe von 47,19 Millionen Euro belegt wurden. Die Unternehmen werden beschuldigt, von 1999 bis 2002 an einem Kartell im professionellen Videobandmarkt in Europa beteiligt gewesen zu sein.
Sony äußert sich in einer Pressemitteilung wie folgt zu der Entscheidung:
Wir haben bisher nur eine kurze
Mitteilung erhalten und haben den vollständigen Wortlaut dieser
Entscheidung noch nicht einsehen können. Wir gehen davon aus, dass
uns der vollständige Wortlaut in den nächsten Tagen vorliegen wird.
Wir sind außerordentlich enttäuscht über das in der Mitteilung
beschriebene Verhalten einer geringen Anzahl von Mitarbeitern in
Europa. Der genaue Sachverhalt, der im vollständigen Wortlaut der
Entscheidung dargestellt wird, muss noch bestätigt werden. Sony
möchte jedoch bereits vorab klarstellen, dass Handlungen, wie sie in
der Mitteilung beschrieben werden, generell von Sony in keiner Weise
genehmigt oder geduldet werden. Wir entschuldigen uns für das
Verhalten unserer Mitarbeiter und bedauern dies zutiefst.
Sony legt grössten Wert darauf, alle geltenden Vorschriften für
den freien Wettbewerb einzuhalten, darunter auch die
Kartellvorschriften der EU. Nach der formellen Mitteilung über diese
Handlungen hat Sony darum die beschriebene Angelegenheit im Kern
nicht angefochten. Sony lehnt jedoch die Anschuldigung ab, dass Sony
die Untersuchung der Kommission behindert habe. Die fraglichen
Ereignisse waren unangemessen und bedauerlich, sie können insgesamt
jedoch nicht als Behinderung gewertet werden und hatten keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Untersuchung der Kommission.
Die in der Entscheidung genannten Vorfälle liegen bereits mehrere Jahre zurück. Sony hat seitdem die Richtlinien und die Schulung im Zusammenhang mit der Einhaltung von Kartellregelungen verschärft und hat, wie auch heute wieder mit dieser Mitteilung, alle Mitarbeiter wiederholt darauf hingewiesen, dass ein derartiges Verhalten gegen unsere Grundprinzipien zur Wahrung unserer Integrität und gegen unseren Verhaltenskodex verstößt und weder zulässig ist, noch von uns geduldet wird.
Quelle: Pressemitteilung Sony Europe