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Jan-Henning Ahrens, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: "Der Staat müsste mehr für die Finanzbildung seiner Bürger tun"

Archivmeldung vom 22.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die jüngst vom Bundeskabinett beschlossene Einführung eines Finanz-TÜV betrachtet Jan-Henning Ahrens, Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Skepsis. "Ob ein bestimmtes Produkt für den Anleger geeignet ist, richtet sich nach dessen konkreten Zielen und Risikobereitschaft", sagte Ahrens im Interview mit dem Anlegermagazin 'Börse Online'. So seien bestimmte Anlageprodukte etwa für die Altersvorsorge völlig ungeeignet, für einen spekulativ agierenden Investor dagegen möglicherweise sehr attraktiv. "Diese individuelle Beratungsleistung kann keine TÜV-Prüfung, so qualifiziert sie auch sein mag, leisten." Die Einrichtung eines Finanz-TÜV könne daher nur ein Baustein sein.

Das Hauptproblem der Anlageberatung ist Ahrens zufolge mangelndes Wissen, sowohl der Berater selbst als auch der Kunden. Deshalb komme es darauf an, Anlageberater künftig noch besser zu schulen. "Wir brauchen eine Art Zertifizierung für den Berater - und zwar über jene Qualifizierungsanforderungen, die es bereits gibt, hinaus", forderte er. Zudem müsse der Provisionsdruck aus den Vertrieben herausgenommen werden. "Nach wie vor werden - zumindest gefühlt - neun von zehn Produkten vermittelt, die eine hohe Vergütung für den Vermittler abwerfen. Ob sie dem Bedarf des Anlegers tatsächlich entsprechen, bleibt dahingestellt."

Auf der anderen Seite gehe es darum, die Kompetenz der Anleger zu stärken. "Der Staat müsste insgesamt mehr für die Finanzbildung seiner Bürger tun", mahnte Ahrens im 'Börse Online'-Interview. Der Anleger müsse in die Lage versetzt werden, ein Produkt, das ihm der Berater vorstellt, beurteilen zu können. "Damit er eine vernünftige und keine emotionale Entscheidung trifft."

Quelle: Börse Online, G+J Wirtschaftsmedien (ots)

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