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EU-Kommission: Aktionäre und Gläubiger von Pleite-Banken müssen zahlen

Archivmeldung vom 27.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die EU-Kommission will gesetzlich sicherstellen, dass die Steuerzahler bei künftigen Banken-Krisen so weit wie möglich verschont bleiben. Stattdessen müssten Aktionäre und Gläubiger "einen angemessenen Anteil der Verluste" tragen, wenn ein Geldinstitut in Schwierigkeiten gerate, heißt es in einem EU-Richtlinienentwurf zum "Krisenmanagement" der Banken, der dem "Handelsblatt" vorliegt. Im äußersten Fall kann das bedeuten, dass die Aktionäre enteignet werden. Die nationale Bankenaufsicht der EU-Staaten müsse das Recht bekommen, "Aktien abzuschreiben oder zu löschen", heißt es in dem Entwurf, den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im November vorlegen will.

Die Aufsichtsbehörden sollten auch befugt werden, einen Schuldenschnitt zu Lasten der Gläubiger der jeweiligen Bank vorzunehmen Der Vorstand einer von Pleite bedrohten Bank soll künftig nicht mehr Herr im eigenen Haus bleiben. Die nationale Bankenaufsicht müsse "das Topmanagement ersetzen" und das Finanzinstitut grundlegend "restrukturieren". Dabei könne die Bankenaufsicht neben dem Schuldenschnitt auch Teile der Bilanz in eine Brückenbank verlagern oder Geschäftsbereiche verkaufen. Eine Genehmigung der Aktionäre müsse die Behörde dafür nicht einholen. Die in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Aktionsärsrechte will die EU-Kommission für von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Banken außer Kraft setzen.

Außerdem will die EU-Behörde die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage gegen staatliche Sanierung oder Abwicklung von Banken drastisch einschränken Der Richtlinienentwurf sieht zudem vor, dass alle EU-Staaten ihre Banken verpflichten, mit einem Fonds für eventuelle Schieflagen in der Branche vorzusorgen. Nach zehn Jahren müsse in dem Fonds ein Betrag angespart werden, der mindestens 0,6 Prozent der durch die staatliche Einlagensicherung abgedeckten Spareinlagen im jeweiligen Land entspricht. Die angesparte Summe müsse zudem höher sein als 0,12 Prozent der Verbindlichkeiten der Banken.

Es werden voraussichtlich Jahre vergehen, bis Barniers Entwurf zum Banken-Krisenmanagement in Kraft tritt. Kurzfristig kann das Gesetz daher nicht helfen, die aktuellen Kapitalprobleme der europäischen Banken zu lösen..

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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