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Inflationsrate im Juli 2023 voraussichtlich +6,2 %

Archivmeldung vom 28.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juli 2023 voraussichtlich +6,2 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Juni 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,4 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juni 2023 voraussichtlich um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +5,5 % (Juni 2023: +5,8 %).

Im Juli 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +11,0 % weiterhin überdurchschnittlich. Der nun wieder etwas höhere Anstieg der Energiepreise mit +5,7 % liegt unter anderem an einem Basiseffekt durch einen Rückgang im Vorjahresmonat. Verursacht wurde dieser durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 als Maßnahme des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Im Juni 2023 hatte die Steigerung bei Energie noch +3,0 % zum Juni 2022 betragen. Auf die Preissteigerung um 5,2 % zum Vorjahresmonat im Bereich der Dienstleistungen wirkt nach wie vor der Basiseffekt infolge der Einführung des von Juni bis August 2022 geltenden 9-Euro-Tickets.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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