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Einzelhandelsumsatz im August 2023 um 1,2 % niedriger als im Vormonat

Archivmeldung vom 29.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im August 2023 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 1,2 und nominal (nicht preisbereinigt) 0,8 % weniger umgesetzt als im Juli 2023. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2022 verzeichnete der Einzelhandel ein reales Umsatzminus von 2,3 % und ein nominales Umsatzplus von 2,3 %. Die Differenz zwischen den nominalen und realen Ergebnissen spiegelt das gestiegene Preisniveau im Einzelhandel wider.

Umsätze im Einzelhandel mit Lebensmitteln liegen auf Niveau des Jahres 2015

Der Umsatz im Einzelhandel mit Lebensmitteln sank im August 2023 gegenüber dem Vormonat real um 1,2 % und nominal um 0,9 %. Im Vergleich zum Tiefststand im Dezember 2022 waren die kalender- und saisonbereinigten realen Umsätze im Lebensmitteleinzelhandel um 2,9 % höher. Sie lagen damit in etwa auf dem Niveau des Jahres 2015 und damit unter dem Niveau der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019 sowie der besonders umsatzstarken Jahre 2020 und 2021. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2022 ging der reale Umsatz um 1,5 % zurück, während der nominale Umsatz um 5,9 % stieg.

Umsatz im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln sowie im Internet- und Versandhandel deutlich unter Vorjahresniveau

Der reale Umsatz im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln sank im August 2023 gegenüber dem Vormonat um 0,7 % und gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,2 %.

Im Internet- und Versandhandel verzeichnete der reale Umsatz im August 2023 einen deutlichen Rückgang von 8,7 % zum Vormonat, womit der Umsatz 2,0 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats August 2022 lag.

Methodische Hinweise:

Jedes Jahr zum Berichtsmonat August wird der bestehende Berichtskreis der meldepflichtigen rechtlichen Einheiten im Einzelhandel (bisherige Stichprobe) durch eine neue Stichprobe ersetzt. Diese neue Stichprobe wurde rückwirkend ab dem Berichtsmonat Januar 2022 ergebniswirksam. Damit die Ergebnisse trotz unterschiedlicher Stichproben vergleichbar sind, werden die Messzahlen vorwärts verkettet, das heißt bestehende Messzahlenreihen werden mithilfe der Messzahlen aus der veränderten Stichprobe fortgeschrieben. Auch die Methodik der Stichprobenziehung wurde angepasst. Aus diesen Gründen können bei den Ergebnissen ab Januar 2022 größere Revisionen auftreten.

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich der kalender- und saisonbereinigten Werte zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der kalenderbereinigte Vorjahresvergleich dient einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen und Kalendereffekten unabhängig. In der Corona-Krise und im Zuge des Kriegs in der Ukraine kann es aktuell zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vormonats-/Vorquartalsvergleich und Vorjahresvergleich kommen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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