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Zahl der Bußgeldverfahren gegen Fluggesellschaften wegen Verspätung nimmt zu

Archivmeldung vom 16.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Logo Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Die Zahl der Bußgeldverfahren gegen Fluggesellschaften wegen verspäteter oder annullierter Flüge steigt sprunghaft an. Im vergangenen Jahr ermittelte das Luftfahrtbundesamt (LBA) bei 1.787 Beschwerden von Passagieren, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Sie hatten insbesondere darüber geklagt, dass ihnen die Airlines den bei Verspätungen ab drei Stunden zustehenden Ausgleich von mindestens 250 Euro nicht auszahlten. In 161 Fällen verhängte das LBA ein Bußgeld, das bis zu 25.000 Euro betrug. Insgesamt über 2,3 Millionen Euro mussten die Airlines seit Einführung neuer Fluggastrechte im Jahr 2005 zahlen.

"Trotzdem kontrolliert die Bundesregierung immer noch nicht ausreichend die Durchsetzung der Fluggastrechte", kritisierte der Grünen-Abgeordnete Markus Tressel, der eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema im Bundestag gestellt hatte. Weigert sich die Airline, kann der Passagier zwar beim LBA einen Verstoß anmelden, die Ausgleichszahlung muss er aber vor Gericht erstreiten. Neuerdings gibt es sogar eigene Service-Unternehmen wie EUclaim, die anbieten, die Ansprüche für die Passagiere einzufordern. "Die Regierung muss die Airlines endlich zwingen, eine Schlichtungsstelle zu akzeptieren", sagt Tressel.

Das Bundesverkehrsministerium bestätigte dem Parlamentarier indes, was viele Passagiere nicht wissen: Die Airlines müssen die Entschädigung noch am Flughafen auszahlen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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