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EU-Kommission klagt erneut gegen VW-Gesetz

Archivmeldung vom 24.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volkswagenwerk Wolfsburg Bild: Volkswagen AG
Volkswagenwerk Wolfsburg Bild: Volkswagen AG

Die EU-Kommission geht zum zweiten mal gerichtlich gegen das VW-Gesetz vor. Die Behörde hat entschieden, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des EU-Vertrags zu verklagen und verlangt eine millionenschwere Geldstrafe. Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister und IG Metall kritisieren das Vorgehen scharf.

"Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Europäische Kommission um mehr Akzeptanz bei den Menschen werben muss, kommt sie mit einem völlig unnötigen Vertragsverletzungsverfahren um die Ecke", sagte McAllister und Vertreter Niedersachsens im VW-Aufsichtsrat. Dieses Vorgehen sei nicht nachvollziehbar. "Der Zeitpunkt ist geradezu grotesk", kritisierte McAllister. Er sei davon überzeugt, dass das VW-Gesetz EU-rechtskonform sei, weil die Bundesregierung das letzte Urteil des EuGH zu diesem Thema eins zu eins umgesetzt habe.

Die IG-Metall kündigte indessen den Widerstand der Belegschaften an allen Standorten von Volkswagen an. IG-Metall-Chef Berthold Huber kritisierte, die EU-Kommission würde trotz der Erfahrungen aus der Wirtschafts- und Finanzkrise an ihrem neoliberalen Irrweg festhalten und alles dafür tun, um auch bei Volkswagen die Hürden für Spekulanten oder eine feindliche Übernahme niederzureißen.

Das VW-Gesetz gewährt Aktionären mit 20 Prozent Anteil wie dem Bundesland Niedersachsen eine Sperrminorität. Nach Ansicht der EU-Kommission behindert dies den freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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