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BGH-Urteil könnte für Deutsche Bank teuer werden

Archivmeldung vom 29.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main; im Volksmund werden die beiden Hochhäuser auch als „Soll und Haben“ bezeichnet.
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main; im Volksmund werden die beiden Hochhäuser auch als „Soll und Haben“ bezeichnet.

Foto: Jürgen Matern
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein BGH-Urteil könnte für die Deutschen Bank teuer werden. Das berichtet das "Handelsblatt" in seiner Donnerstagsausgabe. Dabei geht es um die Entscheidung aus dem letzten Jahr, die es Kunden erlaubt, vor Jahren gezahlte Kreditgebühren zurückzufordern. Angeblich soll deswegen sogar das Ergebnis der Geschäftssparte Privatkunden im vierten Quartal 2014 besonders gelitten haben.

"Das Urteil hat die Deutsche Bank auf dem falschen Fuß erwischt", heißt es laut der Zeitung in Frankfurter Finanzkreisen. Dabei ist von außerordentlichen Kosten die Rede, die angeblich gar im dreistelligen Millionenbereich liegen könnten. Ein Sprecher der Bank lehnte aber eine Stellungnahme ab.

Am heutigen Donnerstag erläutert der Vorstand die Geschäftszahlen für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2014. Der BGH hatte Ende Oktober 2014 entschieden, dass Kunden Bearbeitungsgebühren auf Kreditverträge zurückfordern dürfen - und zwar für alle Verträge seit 2004. Millionen Kunden wandten sich danach an ihre Banken und verlangten die Gebühren nebst Zinsen zurück. Die Stiftung Warentest hat die Summe der unrechtmäßig erhobenen Gebühren für die Branche auf 13 Milliarden Euro geschätzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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