Vergleich über Air-Berlin-Pleite gescheitert
Archivmeldung vom 18.09.2018
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Freigeschaltet durch André OttDie spektakuläre Pleite der Fluggesellschaft Air Berlin im vergangenen Jahr wird wohl bald die Gerichte beschäftigen. Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins 'Capital' richten sich Lucas Flöther, der Insolvenzverwalter der früheren Airline, und die Fluggesellschaft Etihad als frühere Hauptaktionärin auf einen großen Schadensersatzprozess ein. Gespräche über einen Vergleich sind nach Capital-Informationen (Ausgabe 10/2018; EVT 20. September) gescheitert.
Am 9. August 2017 hatte Etihad, damals mit knapp 30 Prozent an der defizitären Air Berlin beteiligt, eine fällige Überweisung platzen lassen. Zwei Tage später folgte die Erklärung, dass Etihad jede finanzielle Unterstützung zurückziehe. Am 15. August meldete Deutschlands zweitgrößte Airline Insolvenz an. Der juristische Streit dreht sich nun um einen sogenannten Comfort Letter, den Etihad Ende April 2017 ausgestellt hat. Darin sicherte die Airline aus den Vereinigten Emiraten zu, Air Berlin bis Ende 2018 weiterzufinanzieren und Verluste auszugleichen. Nur dieser Comfort Letter verhinderte, dass Wirtschaftsprüfer schon damals Air Berlin zum Insolvenzrichter schickten.
Nach Ansicht von Insolvenzverwalter Flöther ist der Comfort Letter wie eine Patronatserklärung zu werten. Etihad wäre damit für alle offenen Ansprüche aus der Air-Berlin-Pleite haftbar. Insgesamt haben bei Flöther mehr als eine Million Gläubiger Forderungen angemeldet. Die offenen Rechnungen summieren sich bisher auf mindestens eine Milliarde Euro. Da der Insolvenzverwalter, der für einen Vergleich weiterhin offen ist, im Laufe eines Gerichtsverfahrens noch Ansprüche nachmelden könnte, dürfte die Gesamtsumme einer Schadensersatzklage eher bei zwei bis drei Milliarden Euro liegen. Um einen so großen Prozess vom Landgericht Berlin bis zum Bundesgerichtshof ausfechten zu können, hat sich Flöther die Angebote mehrerer Prozesskostenfinanzierer gesichert. Im Erfolgsfall, auch im Falle eines späteren Vergleichs, erhalten sie einen Anteil der Entschädigung.
Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)