Thomas Cook Pleite: Musterprozesse gegen Bundesrepublik Deutschland
Archivmeldung vom 11.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Verbraucherschutzverein (VSV) führt mit Rechtsanwalt Tittel (Kanzlei Kälberer & Tittel in Berlin) Musterprozesse gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Die Gerichte mögen feststellen, dass auch österreichische Pauschalreisende, die bei einer der deutschen Firmen von Thomas Cook gebucht haben, Anspruch darauf haben, dass der deutsche Staat sie wegen der Staatshaftung aus unzureichender Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie schadlos hält.
Die Pleite von Thomas Cook hat hunderttausende geschädigte Pauschalreisende in Deutschland und Österreich zurückgelassen. Sie haben ihre gebuchten Reisen bezahlt, die Reisen aber nicht mehr antreten können. Die EU-Pauschalreiserichtlinie fordert von den Mitgliedsstaaten, dass diese dafür sorgen, dass Reisende durch eine Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters in einem solchen Fall nicht zu Schaden kommen. Diese Absicherung soll effizient sein und rasch wirksam.
In Österreich war Thomas Cook Austria mit 22 Mio Euro wie man aus der Branche hört ausreichend versichert, sodass Reisende auf eine 100% Rückzahlung der Reisepreise hoffen können. In Deutschland hatte der Gesetzgeber der Lobby der Reiseveranstalter nachgegeben und für die Absicherung eine Höchstgrenze von 110 Mio Euro vorgesehen. Diese Summe reicht nun bei der Pleite von Thomas Cook bei weitem nicht aus, die Reisenden zu entschädigen. Der Versicherer hat angekündigt, nur 17,5% der Forderungen begleichen zu können.
"Der deutsche Staat haftet daher all jenen, die bei den deutschen Firmen Thomas Cook, Bucher Reisen oder Öger-Tours eine Pauschalreise gebucht haben, für den Ausfall der Insolvenzabsicherung," sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). Die deutsche Regierung hat kurz vor Weihnachten zwar verlautbaren lassen, dass man Geschädigten den Ausfall zahlen werde. Näheres wurde nicht mitgeteilt.
Der VSV hat daher an das deutsche Justizministerium drei Fragen gestellt:
- Was müssen Reisende tun, um diese Entschädigung zu bekommen?
- Wann wird ausbezahlt?
- Bekommen auch Österreicher, die in Deutschland gebucht haben, Schadenersatz?
Das Ministerium hat schlicht nicht geantwortet. Vielmehr wird durch verschieden Aussagen Chaos erzeugt. Da heißt es einmal, die Entschädigung werde über die Insolvenzversicherung ausbezahlt, dann wieder, man müsse sich zusätzlich als Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren der Firmen anmelden. Die deutsche Justizministerin erklärt, dass Deutschland in Kulanz zahle und die Staatshaftung nicht anerkenne. Und wann ausbezahlt wird, wurde bislang auch nicht verlautbart.
"Ich habe den Eindruck, man versucht durch dieses Chaos zu vermeiden, dass sich zu viele Geschädigte melden," vermutet Kolba. "Diese Strategie darf nicht aufgehen. Daher hat der VSV im Interesse der österreichischen aber auch der deutschen Thomas Cook Opfer nun zwei Musterprozesse gegen den deutschen Staat eingeleitet."
Thomas-Cook-Opfer können sich über www.verbraucherschutzverein.at für einen kostenlosen Newsletter anmelden und werden über den Fortgang der Klagen und der Abwicklung von Schäden zeitnah informiert.
Quelle: Verbraucherschutzverein (ots)