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Brossardt: "Enttäuscht über Ankündigung von Warnstreiks"

Archivmeldung vom 10.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Foyer Haus des Vereins "Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.V"
Foyer Haus des Vereins "Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.V"

Foto: unbekannt
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. sieht keinen Änderungsbedarf bei der betrieblichen Mitbestimmung, da das aktuelle Niveau austariert und seit Jahrzehnten erfolgreich ist. Die IG Metall Bayern hatte auf ihrer Jahrespressenkonferenz eine massive Ausweitung bis hin zu strategischer Einflussnahme gefordert.

"Das lehnen wir entschieden ab. Das Recht auf unternehmerische Entscheidungsfreiheit ist Teil unserer Grundordnung. Das Risiko von unternehmerischen Entscheidungen und deren Folgen liegt klar bei den Eignern. Zumal eine Ausweitung der Mitbestimmung rechtlich bedenklich und inhaltlich fragwürdig ist. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Arbeitnehmervertreter auch bei kleinen und mittleren Unternehmen neben belegschaftsbezogenen Themen zusätzlich Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen sollten, ohne gleichzeitig hierfür zu haften. Die Mitbestimmung darf unternehmerische Entscheidungen nicht verhindern, verzögern oder die Kosten in die Höhe treiben", kommentiert vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Zugleich lehnt der vbm die geplanten Verschärfungen des Betriebsverfassungsgesetzes im Rahmen des "Betriebsrätestärkungsgesetzes" ab. "In Zeiten einer schweren Wirtschaftskrise sind neue Belastungen der Arbeitgeber indiskutabel. Weitere Verschärfungen des Betriebsverfassungsgesetzes führen zu Überregulierung, einem Ungleichgewicht und schwächen dessen Akzeptanz. Ein erweitertes Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung mobiler Arbeit ist weder im Koalitionsvertrag noch in der KI-Strategie vorgesehen und unnötig", so Brossardt.

Insbesondere wehrt sich der vbm gegen die geplante Einführung erleichterter Wahlvorschriften und des vereinfachten Wahlverfahrens in größeren Betrieben - eine Forderung der IG Metall Bayern. "Es ist nicht Sache der Unternehmen, für ausreichend Kandidaten bei Betriebsratswahlen zu sorgen. Der Ruf nach einem gesetzlichen Zwang offenbart nur eines: Überregulierung und zunehmender Komplexität des Betriebsverfassungsgesetzes", findet Brossardt. Abschließend zeigt sich der vbm enttäuscht, dass die IG Metall unbeirrt an ihren Forderungen für die laufende Tarifrunde festhält und mit Warnstreiks droht. "Das ist der gegenwärtigen Lage nicht angemessen und schadet der Tarifpartnerschaft", findet Brossardt.

Quelle: VBM - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. (ots)

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