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Lego hat keinen Anspruch auf Markenschutz in der Schweiz

Archivmeldung vom 20.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: designritter / pixelio.de
Bild: designritter / pixelio.de

Der dänische Spielzeughersteller Lego hat auch in der Schweiz keinen Anspruch auf den Markenschutz seiner Bausteine. Das hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden. Das kanadische Konkurrenzunternehmen Mega Brands, das ähnliche Spielsteine herstellt, hatte seit mehreren Jahren gegen Lego geklagt, weil die Klemmbausteine mit Noppen als dreidimensionale Marke eingetragen waren.

2002 waren die Formmarken vom Zürcher Handelsgericht für nichtig erklärt worden. Zwei Jahre später gab das Bundesgericht Lego teilweise Recht. Im November 2011 waren die Formmarken erneut für nichtig erklärt worden. Die Spielsteine von Lego seien nicht schutzfähig, da alle möglichen Alternativformen mit höheren Herstellungskosten verbunden wären. Das Bundesgericht hat dies nun bestätigt. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2010 bekanntgegeben, dass Lego kein Markenrecht für die Klemmbausteine zugesprochen bekommt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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