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Fiskus will Eigenkapitalbasis im Mittelstand schwächen

Archivmeldung vom 06.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Die im internationalen Vergleich viel zu knappe Eigenkapitalausstattung im deutschen Mittelstand ist ein massiver Wettbewerbsnachteil. Doch statt auf eine Verbesserung hinzuwirken, will das Bundesfinanzministerium die Eigenkapitalbasis jetzt sogar noch weiter schwächen," warnt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven.

Der Mittelstandspräsident bezieht sich dabei auf den Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu § 8a des Körperschaftsteuergesetzes. Darin soll die Grundlage für Gesellschafterdarlehen neu geregelt werden. Diese helfen eigenkapitalschwachen Unternehmen, die von der Bank keine Kredite erhalten. "Jetzt will der Fiskus aus den bisher abzugsfähigen Zinsen eines Gesellschafterdarlehens nicht abzugsfähige Gewinne machen", sagt Ohoven.

Dies geschehe offenbar mit voller Absicht. Denn laut einem Schreiben des BMF zur Gesellschafterfremdfinanzierung "soll die Verbesserung des Eigenkapitals durch steuerbegünstigte Anteilsverkäufe verhindert werden". Dazu Ohoven: "Eine solche Regelung würde die ohnehin angespannte Finanzsituation des Mittelstands verschärfen und so Investitionen und neue Arbeitsplätze verhindern."

In ihrer Stellungnahme im Rahmen der Verbandsanhörung zu § 8a Körperschaftsteuergesetz fordert die BVMW-Steuerkommission deshalb, den Paragraphen komplett zu streichen. Stattdessen solle das BMF steuergünstige Eigenkapitalinvestitionen in Deutschland zulassen, bevor noch mehr Betriebe in die Insolvenz getrieben werden. "Die steuerlichen Rahmenbedingungen dürfen in Deutschland nicht schlechter sein als bei unseren europäischen Nachbarn", betont Ohoven.

Quelle: Pressemitteilung BVMW

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