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Verdi warnt vor Diskriminierung arbeitsloser Zuwanderer

Archivmeldung vom 11.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
ver.di-Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer in Berlin
ver.di-Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer in Berlin

Foto: Beek100
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Ansicht von Dierk Hirschel, Leiter des Bereichs Wirtschaftspolitik bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, ist es zwingend, dass arbeitslose Zuwanderer aus der EU auch dann Hartz IV bekommen, wenn sie in Deutschland noch keine Tätigkeit ausgeübt haben.

"Die europäische Charta der Grundrechte und die Europäischen Verträge verbieten eine Diskriminierung von EU-Bürgern", sagte Hirschel "Handelsblatt-Online". Dies gelte auch für den Zugang zu Sozialleistungen. "Folglich darf der Hartz-IV-Bezug von ausländischen EU-Bürgern nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie vorher hier gearbeitet haben." Hirschel fürchtet, dass eine entsprechende Rechtsänderung die "rechtspopulistische Debatte" über sogenannte Armutszuwanderung, unabhängig von der empirischen Relevanz, beflügeln werde.

"Umso wichtiger ist es jetzt, dass die schwarz-rote Regierung die Integration von Zuwanderern verbessert", sagte er. Dazu zähle, dass die Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte über Leiharbeit, Scheinselbständigkeit und Werksverträge beendet werde. "Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort muss endlich durchgesetzt werden", sagte Hirschel. "Darüber hinaus brauchen unsere Städte und Gemeinden Unterstützung in ihren Bemühungen, eine Ghettoisierung zu verhindern, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern und mehr Sprachkurse anbieten zu können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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