EU-Kommission verteidigt deutsche Arbeitnehmer-Mitbestimmung vor dem EuGH
Archivmeldung vom 24.01.2017
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Freigeschaltet durch André OttHeute Morgen hat am Europäischen Gerichtshof eine Anhörung stattgefunden, die einem Vorabentscheidungsersuchen eines deutschen Gerichtes folgt (Fall C-566/15, Erzberger vs. Tui). Bei dieser Rechtssache geht es um einen besonderen Aspekt der deutschen Vorschriften über die Arbeitnehmerbeteiligung in den Aufsichtsgremien von Unternehmen (Mitbestimmung).
Während des nationalen gerichtlichen Verfahrens hatte der Aktionär eines Unternehmens argumentiert, dass die deutschen Regeln nicht mit EU-Recht in Einklang stünden, da diese die Anwendung der Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter nur auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Deutschland beschränkten.
Die Kommission hat heute Morgen vor dem Gerichtshof festgestellt: "Arbeitnehmermitbestimmung ist ein wichtiges politisches Ziel. Jede daraus möglicherweise resultierende Beschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern kann durch die Notwendigkeit gerechtfertigt werden, das System der Mitbestimmung und dessen soziale Ziele zu schützen. Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass die bestehenden deutschen Vorschriften als mit dem EU-Recht vereinbar angesehen werden können."
Aus diesem Grund hat die Kommission vor dem Gerichtshof das Recht der Mitgliedsstaaten verteidigt, die Arbeitnehmermitbestimmungsrechte so zu garantieren, wie es in der betroffenen deutschen Gesetzgebung vorgesehen ist. Das Modell der Mitbestimmung und seine sozialen Zielsetzungen sind deshalb EU-rechtskonform.
Unter Präsident Juncker hat die Europäische Kommission die soziale Dimension des europäischen Projekts zu einer Priorität ihrer Arbeit gemacht. Die Kommission arbeitet derzeit an einem Sockel sozialer Rechte, um gemeinsame Standards für Arbeitnehmerrechte zu verwirklichen, wobei dieser Prozess innerhalb der Eurozone und in den Staaten beginnen soll, die freiwillig daran teilnehmen möchten.
Quelle: Europäische Kommission (ots)