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Verfassungsgericht überprüft Gesundheitsreform

Archivmeldung vom 21.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Fünf private Krankenkassen ziehen gegen die neue Gesundheitsreform vor das Verfassungsgericht: Sie befürchten, dass viele Mitglieder in den günstigeren Basistarif wechseln könnten und so die Übrigbleibenden Kassenmitglieder die Mehrbelastung tragen müssen.

Das Bundesverfassungsgericht wird die Gesundheitsreform von 2007 am 10. Dezember auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen. Das teilte das Karlsruher Gericht am Freitag mit. In der Anhörung geht es um die Verfassungsbeschwerden fünf privater Krankenversicherungen sowie dreier Bürger, die durch das Regelwerk ihre Grundrechte verletzt sehen. Mit einem Urteil ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.

Hauptkritikpunkt ist der sogenannte Basistarif, zu dem private Kassen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Dieser Tarif orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung und steht allen Neuversicherten offen. Er darf den jeweiligen Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen von derzeit gut 500 Euro nicht überschreiten. Wer bereits privat krankenversichert ist, kann bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer Versicherung seiner Wahl wechseln. Wer 55 Jahre alt ist oder älter oder eine Rente oder Beamtenpension bezieht, kann jederzeit in den Basistarif seines Versicherungsunternehmens wechseln.

Die privaten Krankenversicherungen fürchten, dass viele Versicherte in diesen Tarif wechseln und die Übrigbleibenden die Mehrbelastungen tragen müssen. Außerdem wenden sich die Kläger gegen die Übertragbarkeit von Altersrückstellungen beim Wechsel in eine andere Kasse. Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hatte sich zuversichtlich über die Erfolgsaussichten in Karlsruhe gezeigt. 

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