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CFDs & Co.: Steuerhammer verunsichert Anleger

Archivmeldung vom 18.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)
Geld aus der Tasche ziehen, Steuern, Steuererhöhung, Abgaben, Abgabenerhöhung und Betrug (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

"Ein verfassungswidriger Skandal" - so bezeichnet Daniel Kühn, Chefredakteur des Tradingportals GodmodeTrader, die Besteuerung von Termingeschäften. Konkret meint er damit eine Steuerrechtsänderung von 2019, die festlegte, dass ab 2021 Verluste aus Termingeschäften nur noch teilweise mit Gewinnen verrechnet werden können.

Als erfahrener Journalist und Trader macht er es sich schon seit Anfang 2020 zur Aufgabe, kontinuierlich über diese komplexe Thematik aufzuklären und vor allem der eigenen Leserschaft hilfreiche Tipps zu geben. So geschehen auch im Godmode Newsletter vom 9. Juni. Aktueller Anlass hierfür war eine Vorlage des Bundesverfassungsgerichts zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienver­äußerungs­verluste. Die Resonanz, die er innerhalb der letzten Woche aus den Reihen der rund 40.000 Abonnenten bekam, zeigt, wie sehr das Thema die Tradingwelt beschäftigt und wie wenig darüber berichtet und aufgeklärt wird.

"Mich haben überwältigend viele Leserinnen und Leser angeschrieben, die nun endlich einen klaren Überblick über die Risiken des neuen Steuerrechts haben. Dass so etwas an anderen Stellen nicht besser und transparenter kommuniziert wird, ist fahrlässig. Damit kann man Leute in den Ruin treiben", so Daniel Kühn. Doch er bleibt optimistisch: "Die Tatsache, dass der Bundesfinanzhof die Frage der Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Aktienverlusten durch das Bundesverfassungsgericht geklärt sehen will, macht sehr zuversichtlich, dass ähnliches auch bei den Termingeschäften und Totalverlusten passieren wird. Es sind schon Klagen angekündigt, u. a. von den Anlegerschützern wie DSW."

Quelle: BörseGo AG (ots)

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