Trotz Verbots immer noch viele Güterzüge ohne "Flüsterbremsen"
Archivmeldung vom 18.06.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićTrotz der seit Dezember 2020 gelten Pflicht für Betreiber von Güterbahnen, so genannte "Flüsterbremsen" einzusetzen, um den Lärm zu reduzieren, sind auf deutschen Bahnstrecken noch immer viele Züge mit alten Graugussbremsen unterwegs. Allein vom 13. Dezember 2020 bis Ende Mai dieses Jahres waren es trotz Verbots 116 Züge.
Das geht aus einer Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Frage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Freitagausgaben berichten. Die weit überwiegende Zahl (105) überquerte in Saarbrücken die Grenze, kam also aus Frankreich. Die Verantwortung dafür trägt laut Gastel das Bundesverkehrsministerium, das entschieden hatte, bis Ende dieses Jahres auf Strafen zu verzichten. "Der Verzicht auf Sanktionen war ein völlig falsches Signal, vor allem an Güterbahnen und Güterwagenvermieter aus unseren Nachbarländern", sagte Gastel dem RND.
Zwar sehe das entsprechende Gesetz vor, dass Züge mit nicht umgerüsteten Waggons so langsam fahren müssen, dass sie nicht mehr Krach als umgerüstete Wagen erzeugen. Das aber sorgt aus sich des Grünen-Abgeordneten für das nächste Problem. "Solche Langsamläufer blockieren die Strecken und sind im Netz regelrechte Kapazitätsfresser." Die Züge können nicht 80 oder 100 Stundenkilometer schnell fahren, sondern laut Gastel eher 40 oder 50. Die Deutsche Bahn (DB) spricht sogar von 20 bis 30 Stundenkilometer im Schnitt. Der Grünen-Abgeordnete fordert nun, "dass ab Dezember dieses Jahres Verstöße gegen das Einsatzverbot lauter Güterwagen nicht nur kontrolliert, sondern auch sanktioniert werden." Von einer strikten Umsetzung der Regeln erhofft er sich eine erzieherische Wirkung: "Mittlerweile sollte jeder Güterwagenvermieter im Ausland mitbekommen haben, das man mit nicht umgerüsteten Waggons im Deutschen Netz allenfalls im Schleichtempo vorankommt." Von Dezember 2021 an kann das Eisenbahnbundesamt Bußgelder verhängen und zwar bis zu 50.000 Euro pro Verstoß.
Quelle: dts Nachrichtenagentur