Auftakt zu gemeinsamer Tariflösung für die Warenhäuser: "Gleiche Arbeit muss auch gleich entlohnt werden"
Archivmeldung vom 06.08.2019
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Freigeschaltet durch André OttAm 6. August haben sich bei einem gemeinsamen Informationstermin der Arbeitgeberseite erstmals Vertreter der Bundestarifkommissionen der Gewerkschaft ver.di für Karstadt und Galeria Kaufhof zusammen getroffen.
Die Verhandlungsgruppe von Karstadt und Kaufhof auf Arbeitgeberseite hat im Zuge dieses Termins auf das Gehaltsgefälle zwischen den Unternehmen hingewiesen und dem Sozialpartner ver.di ein Angebot zur Angleichung der Entgelte unterbreitet. "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Gleiche tun, sollten auch gleich bezahlt werden", erklärte Miguel Müllenbach, Arbeitsdirektor von Karstadt und Kaufhof. "Gleichzeitig müssen wir die wirtschaftliche Situation des Einzelhandels insgesamt und besonders auch in unserer Unternehmensgruppe im Auge behalten. Wir sind dabei, durch die aktuell laufende Sanierung, den Kaufhof aus seiner sehr bedrohlichen wirtschaftlichen Schieflage zu befreien.
Dabei konnten wir dank des im Interessenausgleich und Sozialplan festgelegten Freiwilligenprogramms den Stellenabbau in den Kaufhof-Filialen weitgehend ohne betriebsbedingte Kündigungen erreichen. Entsprechende Maßnahmen haben wir bei Karstadt bereits seit 2015 realisiert. Aber die Warenhäuser können nicht allein durch diese Sanierungsmaßnahmen für die Zukunft fit gemacht werden. Dazu bedarf es zwingend einer kurz- und langfristigen, zukunftsfähigen Tariflösung mit unserem Tarifpartner ver.di, auch um die für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendige Sicherheit zu schaffen."
Sollte es nicht zu einem kurzfristigen Tarifabschluss mit ver.di zur Angleichung der Entgelte kommen, würde im Falle eines rechtlichen Zusammenschlusses der Unternehmen der bestehende Zukunftstarifvertrag, den Karstadt mit der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt hatte, auch für Kaufhof gelten. Diese Option eines rechtlichen Zusammenschlusses, der es Karstadt und Kaufhof ermöglicht, weitere operative Synergien zu heben, wird derzeit geprüft. Ein solcher Zusammenschluss würde automatisch eine rund elfprozentige Entgeltabsenkung für alle Mitarbeiter von Kaufhof bewirken. "Einen solchen harten Einschnitt wollen wir aber vermeiden und stattdessen eine wirtschaftlich tragbare Angleichung mit ver.di vereinbaren", so Arbeitsdirektor Müllenbach.
Die Arbeitgeberseite hat heute hierfür ein konkretes Angebot auf Basis des bestehenden Zukunftstarifvertrags von Karstadt vorgelegt. Damit bekämen die Karstadt-Mitarbeiter bei Abschluss sofort mehr Geld und die Entgeltreduzierung für Kaufhof-Mitarbeiter würde wesentlich geringer ausfallen, als dies durch den Karstadt-Zukunftstarifvertrag bislang vorgegeben wäre. Damit diese Angleichung nachhaltig umgesetzt werden kann, muss die Laufzeit des Zukunftstarifvertrags um vier Jahre verlängert werden. Vorteil für die Beschäftigten wäre, dass die im Zukunftstarifvertrag enthaltene Standort- und Beschäftigungssicherung sich ebenfalls um weitere vier Jahre verlängern und für alle Beschäftigen in beiden Warenhäusern gelten würde. Eine solche Einigung würde auch die notwendige Voraussetzung für einen weiteren Finanzierungsbeitrag des künftigen Alleingesellschafters Signa in dreistelliger Millionenhöhe schaffen.
Außerdem hat die Arbeitgeberseite das Zukunftskonzept für die gemeinsame Warenhausgruppe nochmals konkret vorgestellt. Danach sollen Karstadt und Kaufhof unter dem Dach Galeria zu hochattraktiven Marktplätzen werden, die ihren Kunden echte Mehrwerte in Sortiment, Service und Preis bieten. Des Weiteren können damit die Marktchancen als Omni-Channel-Anbieter in der Innenstadt konsequent genutzt werden.
Eine zukunftsfähige Tariflösung muss neben der beschriebenen kurzfristigen Angleichung auch ein dauerhaft tragfähiges Tarifmodell beinhalten. Das Verhandlungsteam von Karstadt und Kaufhof will deswegen mittelfristig einen auf die wirtschaftliche Situation und die speziellen Bedürfnisse der Warenhäuser zugeschnittenen gemeinsamen Warenhaustarifvertrag mit ver.di vereinbaren, der gleiche Arbeitsbedingungen und ein an den Entgelttarifverträgen im Einzelhandel orientiertes einheitliches Tarifniveau umfasst.
Quelle: Karstadt Warenhaus GmbH (ots)