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Konzern-Betriebsräte protestieren gegen neues Datenschutzgesetz

Archivmeldung vom 23.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Betriebsräte führender deutscher Konzerne fordern die schwarz-gelbe Koalition auf, das geplante Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz zu stoppen. In einem Appell an die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und Rainer Brüderle (FDP) sprechen sie sich dafür aus, von dem Vorhaben wieder Abstand zu nehmen. Gleichzeitig warnen die Betriebsräte in dem Schreiben, das der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt, vor einer "Ausweitung der Videoüberwachung".

Nach einer Serie von Bespitzelungsaffären bei mehreren großen Unternehmen plant die Regierung, heimliche Kameraaufnahmen zu verbieten und zugleich die offene Überwachung zu erleichtern. Die Unterzeichner des Appells fürchten jedoch, dass dadurch das Mitbestimmungsrecht von Betriebsräten "ausgehöhlt wird". Den Appell unterstützen nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) bereits Betriebsräte von mehr als 100 Unternehmen in Deutschland.

Zu den ersten Unterzeichnern gehören die Konzernbetriebsratsvorsitzenden von VW, Bernd Osterloh, und Porsche, Uwe Hück. Unterschrieben haben laut dem SZ-Bericht auch die Chefs der Arbeitnehmer-Vertretung von BASF, EADS, Commerzbank und der Deutschen Bahn Fernverkehr. In ihrem Schreiben wenden sich die Betriebsräte ebenfalls gegen eine Erlaubnis für Unternehmen, ärztliche Untersuchungen und Eignungstests während einer Beschäftigung anordnen zu können.

Das Gesetz sieht diese Möglichkeit vor, wenn etwa für einen neuen Job beim alten Arbeitgeber bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen notwendig sind. Die Unterzeichner des Appells sehen dadurch die Bemühungen von Betriebsräten um ein "altersgerechtes Arbeiten konterkariert".

Kritisch bewerten sie auch die Sonderregeln für Callcenter. Hier ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber nicht mitteilen müssen, wann genau sie Mitarbeitergespräche mit Kunden abhören. Dadurch werde die ohnehin schon schwierige Situation der Call-Center-Beschäftigten "noch weiter verschärft", heißt es in dem Appell.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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