Jeder fünfte Hartz-IV-Bezieher bleibt auf Wohnkosten sitzen
Archivmeldung vom 10.07.2018
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Jobcenter haben den Hartz-IV-Beziehern im vergangenen Jahr rund 560 Millionen Euro an Unterkunfts- und Heizkosten gekürzt. Fast jeder fünften Bedarfsgemeinschaft (18 Prozent) wurden 2017 die Mittel gestrichen. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die die "Passauer Neue Presse" berichtet.
In wievielen Fällen auch die Vermieter von den Kürzungen betroffen sind, weil sie die Miete letztlich nicht bekommen, wurde nicht bekannt. Im Durchschnitt wurden bei den 588.000 leistungsberechtigten Haushalten je 80 Euro monatlich einbehalten. Bei den Abzügen ergaben sich demnach erhebliche regionale Unterschiede. Während in Bremen 12,3 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften mit weniger Geld auskommen mussten, waren es in Rheinland-Pfalz 27 Prozent.
Höher als im Bundesdurchschnitt fielen die Kürzungen auch im Saarland (22,5 Prozent), Baden-Württemberg (21 Prozent), Niedersachsen, Sachsen-Anhalt (je 20,8 Prozent), Bayern (20,1 Prozent) und Hessen (18,2 Prozent) aus. In vielen Fällen würden kommunale Träger die "tatsächlichen Kosten als unangemessen" bewerten oder "nicht die gesamte Fläche als Wohnfläche" zugrunde legen, erklärte das Bundesarbeitsministerium.
Außerdem würden auch Mietminderungen oder Gutschriften aus Nebenkostenabrechnungen häufig von den anerkannten Kosten abgezogen. "Die Jobcenter enthalten den Hartz-IV-Beziehenden eine halbe Milliarde vor, weil deren Wohnungen angeblich zu teuer, sprich `unangemessen` sind", kritisierte Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei und sozialpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, gestern gegenüber der PNP.
Die bundesweiten Unterschiede und die Streichung von tatsächlichen Unterkunfts- und Heizungskosten zeigten, dass "die gegenwärtigen Regelungen umgehend auf den Prüfstand müssen. Hartz IV gehört grundsätzlich abgeschafft", so Kipping. Sie schlägt stattdessen eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro sowie eine eigenständige Kindergrundsicherung von etwa 600 Euro vor, ergänzt durch ein reformiertes Wohngeld bei hohen Mieten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur