GSV fordert "Runden Tisch" zur Stärkung der Sanierungskultur
Archivmeldung vom 25.08.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDie Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV) begrüßt den Verzicht des Bundesfinanzministeriums auf die Wiedereinführung eines Fiskusprivilegs als richtigen Schritt zur Reduktion von betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden in Deutschland. Zugleich warnt die unabhängige Interessensvertretung aber vor den weiter bestehenden Begehrlichkeiten anderer Ministerien. Die GSV fordert alle beteiligten Gruppen auf, an einem "Runden Tisch" gemeinsam Lösungen für die Stärkung der Sanierungskultur sowie die Verbesserung der Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise zu erarbeiten.
Prof. Dr. Hans Haarmeyer, Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. und einer der führenden Insolvenzexperten in Deutschland, stellt fest: "Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung ist dies ein unglaublicher Anachronismus: Aufgrund ihrer Einzelinteressen haben weite Teile der öffentlichen Gläubiger immer noch nicht verstanden, dass die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Unternehmen die beste Sicherung eines langfristigen Beitrags- und Steueraufkommens ist." 1999 wurde bei der Einführung des neuen Insolvenzrechts die Bevorzugung von öffentlichen Gläubigern abgeschafft.
Die wirtschaftlichen Folgen einer Wiedereinführung wären die Vernichtung oder Gefährdung von mindestens 250.000 Arbeitsplätzen und 6.000 bis 8.000 grundsätzlich sanierungsfähigen Unternehmen - aus aktuellem kurzfristigem Haushaltsinteresse heraus. So werden öffentliche Gläubiger ungewollt zu "Sterbebegleitern von Unternehmen", und bringen dadurch andere mittelständische Gläubiger um die Begleichung ihrer Forderungen. Wie eine solche Entwicklung verhindert und Unternehmen positiv begleitet werden, zeigt z. B. die Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein durch eine sanierungsorientierte, schnelle Antragstellung.
"Die Politik ist hier auch in den einzelnen Ministerien gefordert, den Sanierungsgedanken als Leitgedanken für die Beitrags- und Steuerpolitik zu implementieren. Damit würde den leistungs- und sanierungsorientierten Insolvenzverwaltern bei der Rettung von Unternehmen der notwendige Handlungsspielraum eröffnet - anstatt diese in Bausch und Bogen zu diffamieren", so Haarmeyer.
Quelle: Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V. (GSV)