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Früherer Verfassungsrichter kritisiert Internet-Zwang für Unternehmen

Archivmeldung vom 18.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio hat sich in einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) kritisiert, dass Unternehmen immer öfter durch Gerichte gezwungen würden, ihre Produkte auch im Internet zu verkaufen. Dabei werde übersehen, dass gerade im Internet oft Monopolisten den Markt beherrschten.

In seinem Beitrag wendet sich Di Fabio dagegen, dass deutsche Gerichte und der EuGH in mehreren Fällen sogenannte selektive Vertriebssysteme für rechtswidrig erklärt hatten, wenn diese den Vertrieb über das Internet ausschließen. Mit dem Argument des freien Markt würden die Unternehmen so ins Internet gezwungen. Unternehmen, die nicht auf den Verkauf über das Internet umstellen, werde schnell unterstellt, sie wollten nur ihre Preise hoch halten, so Di Fabio. "Wird das Internet von der Rechtsprechung hier nicht zu einem unübersteigbaren Faktum gemacht, mit einem Hauch vom Heiligen Gral einer objektiven Wettbewerbsordnung?" Wenn man das Schicksal der Wettbewerbsfreiheit an das Internet binde, "dann sollte allerdings das Netz seinerseits auch solch hochgestochenen Erwartungen entsprechen", schreibt der frühere Verfassungsrichter.

Gegen die "sanfte Deformation des Netzes durch wirtschaftliche Giganten" könne beispielsweise der neue EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft ein Zeichen setzen. Vielleicht habe Günther Oettinger also, schließt Di Fabio, "das wichtigste Ressort der Kommission übernommen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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