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Ab 2020 gibt es eine Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro

Archivmeldung vom 02.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung will zum 1. Januar 2020 eine Mindestausbildungsvergütung einführen. Im ersten Ausbildungsjahr müssen dann mindestens 515, im zweiten 615 und im dritte Lehrjahr 715 Euro gezahlt werden.

Auf diese Summen haben sich Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann nach Informationen des Tagesspiegel verständigt.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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