Verbrauscherschutz-Chef: Negativzinsen eventuell rechtswidrig
Archivmeldung vom 18.02.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNegativzinsen auf private Geldeinlagen sind laut einer Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands rechtswidrig. Der "Bild" sagte Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands: "Negative Zinsen für bestehende Giro-, Spar- oder Tagesgeldkonten sind rechtlich unzulässig." Zur Begründung sagte er, Banken dürften nicht in bestehende Verträge eingreifen.
Beim Neuabschluss gebe es allerdings die Möglichkeit, negative Zinsen festzulegen. Müller wies aber darauf hin: "Banken dürfen dann nicht mit einem Sparvertrag werben, wenn sie Geld fürs Anlegen verlangen. Das führt die Kunden in die Irre."
Da die Geldhäuser wegen der Niedrigzinsen mit Sparprodukten immer weniger verdienen, erhöhen erste Banken zum Beispiel für handgeschriebene Überweisungen die Gebühren. "Es wird eine Welle an Gebührenerhöhungen geben", sagte Müller der "Bild".
Quelle: dts Nachrichtenagentur