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Staatlicher Ausverkauf

Archivmeldung vom 10.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke
Schlussverkauf
Schlussverkauf

Wie der Spiegel am Samstag berichtete, plant die deutsche Bundesregierung einem "vertraulichen Eckpunktepapier" zufolge offenbar die Privatisierung weitreichender bisher ausschließlich staatlicher Aufgaben, darunter Schulen, Universitäten und Gefängnisse. Ein Bericht von Freace.de

Immer dann, wenn eine privatwirtschaftliche Lösung "günstiger" als die bisherige stattliche Variante sei, sollen demnach private Unternehmen bevorzugt werden. Dies soll auch für die Wasser- und Stromversorgung gelten.

Wenn hierbei auf "internationale Erfahrungen" verwiesen wird, so kann der hiermit erweckte Eindruck von positiven Ergebnissen bestenfalls als das Fehlen jeglichen Realitätssinns bezeichnet werden, schlimmstenfalls allerdings als bewußte Täuschung der Bevölkerung zugunste eben jener Privatunternehmen.

So ist der Preis für Wasser - zweifellos das grundlegendste aller menschlichen Bedürfnisse - in Großbritannien aufgrund der Privatisierung der Wasserversorgung in wenigen Jahren massiv gestiegen. Dies mag zwar als Erfolg für die privaten Unternehmen zu werten sein, sicherlich aber nicht für die Verbraucher - also alle Bürger des Landes.

Ebenso schwerwiegend ist sicherlich die Privatisierung von Bildungseinrichtungen. Da kaum davon auszugehen ist, daß ein privates, gewinnorientiertes Unternehmen Fortschritte in der Ausbildung der Bevölkerung für sich als oberstes Ziel entdeckt, sondern vielmehr die Optimierung des Aufwands zu den staatlichen Zahlungen anstreben wird, kann auch dieser Weg kaum Vorteile erwarten lassen - wiederum mit Ausnahme der wirtschaftlich Beteiligten.

Gleiches gilt zweifellos ebenso für die Privatisierung von Gefängnissen, wie ein Blick in die USA belegt. Dort steigt seit Jahren die Zahl der inhaftierten Menschen, obwohl die Zahl der Straftaten rückläufig ist.

Hierfür ist weder eine Privatisierung von Polizei noch Justiz - obwohl dies nur eine logische Weiterentwicklung der genannten Pläne wäre - notwendig. Zweifellos würde es ausreichen, aufgrund "guter Beziehungen" zu den Gesetzgebern Einfluß auf Mindest- und Höchststrafen zu nehmen.

Allein die zugrundeliegende Behauptung, die Privatisierung ehemals staatlicher Aufgaben würde Vorteile mit sich bringn, muß zumindest als Irreführung bezeichnet werden. Da ein privates Unternehmen grundsätzlich darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erzielen und diese zu maximieren kann diese Überlegung nur zutreffen, wenn staatlicherseits anerkannt würde, daß die eigenen Strukturen in höchstem Maße ineffizient sind.

Tatsächlich scheint es allerdings unwahrscheinlich, daß die "staatliche Ineffizienz" größer ist, als die offenbar von der Privatwirtschaft angestrebte "Kapitalverzinsung" von möglichst weit über 20 Prozent.

Die Privatisierung von staatlichen Versorgungsleistungen wie Wasser und Bildung scheint also kaum geeignet, den Bürgern Einsparungen zu bringen. Während staatlicher Besitz solcher Einrichtungen zu Einnahmen innerhalb des Landes führt, führt eine Privatisierung häufig allerdings zu einem Abfluß von Geldern ins Ausland, da die privatisierten Unternehmen von ausländischen Investoren betrieben werden.

Wenn also derartige Pläne diskutiert werden, stellt sich die Frage, in wessen Interesse diese in Betracht gezogen werden. Jenes des Bürger, Wähler oder auch des "Volkssouverän" scheint es zumindest nicht zu sein.

Quelle: http://www.freace.de/artikel/200505/070505b.html


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